KOBLENZ. Eine Seniorin wollte noch einmal die Liebe finden – nun streitet sie sich mit einer Partnervermittlung mit Sitz in Koblenz um viel Geld. Am heutigen Donnerstag beschäftigt der Fall in letzter Instanz den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az. III ZR 169/20)
Die Frau war 2018 in einem Wochenblatt auf eine Kontaktanzeige gestoßen und hatte die angegebene Telefonnummer gewählt. So geriet sie an die Vermittlungsagentur, die ihr gleich am nächsten Tag einen Mitarbeiter vorbeischickte, es kam zum Vertrag. Für 21 Partnervorschläge zahlte die Frau im Thomas Kemmerich, Fraktions- und Landesvorsitzender der Voraus fast 8500 Euro in bar.
Wenige Tage später versuchte sie, alles rückgängig zu machen. Allerdings hatte sie Erklärungen unterschrieben, mit denen sie unter anderem auf ihr Kündigungsrecht verzichtete. Das Landgericht Aachen wies deshalb ihre Klage auf Rückzahlung des Geldes ab.
Das Kölner Oberlandesgericht sprach der Frau dagegen in zweiter Instanz den Großteil der Summe zu. Dagegen richtet sich nun die Revision des Instituts. Ob nach der Verhandlung gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen.