++ AKTUELL: „Gezielte Überwachung der Szene – Die große „Tuning-Bilanz“ der Polizei Trier ++

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Symbolbild; Foto: dpa

Von Ostern bis Oktober – dies gilt bei vielen nicht nur für die Montage ihrer Sommerreifen, sondern auch für die Saisonzulassung ihrer teils umfangreich modifizierten Fahrzeuge. Pünktlich zum Frühlingsbeginn und dem unlängst hiernach folgenden „Carfreitag“ kann auch in der regionalen Szene eine größere Aktivität, insbesondere an den einschlägigen Szenetreffpunkten, festgestellt werden. So wurden bei Verkehrskontrollen am Osterwochenende bereits zwei Fahrzeuge durch Einsatzkräfte der Polizeiinspektion (PI) Schweich aufgrund unzulässiger Veränderungen an Motorsteuerung sowie Abgasanlage sichergestellt.

Kontrollen mit neuem Einsatzkonzept

Polizeibeamtinnen und -beamte der PI Trier stellten im täglichen Dienst schon im vergangenen Jahr einen größeren Szenezulauf fest. Ebenso stieg die Anzahl der hiermit verbundenen Beschwerden aus der Bevölkerung, so dass die Polizei Handlungsbedarf bei den Themen Tuning und Posing erkannte. Mitte des vergangenen Jahres entwickelten die Kontrollkräfte der PI Trier eine neu, themenspezifische Einsatzkonzeption und begannen mit der Umsetzung.

Nach mehreren zielgerichteten Kontrollen auf der Basis dieser Konzeption ziehen die Beamtinnen und Beamten ein durchaus erfolgreiches Zwischenfazit. Über 170 Beanstandungen bei Kontrollen sogenannter Autoposer und -tuner wurden im vergangenen Jahr festgestellt. Hierbei zeigte sich die Mehrzahl der betroffenen Fahrzeugführer einsichtig, nur einige Unbelehrbare fielen aufgrund illegaler Veränderungen an ihren Fahrzeugen wiederholt auf.

Besonders erfreut ist die Polizei über positive Rückmeldungen aus Teilen der Trierer Bevölkerung, die einen merklichen Rückgang von Lärmbelästigungen und überlauten sowie unnötigen Fahrzeugbewegungen als unmittelbare Folge der polizeilichen Intervention attestieren. So meldeten sich viele betroffene Bürger persönlich bei hiesiger Polizeiinspektion oder äußerten sich anerkennend auf sozialen Netzwerken zu den durchgeführten Maßnahmen.

Zuletzt am Freitagabend, den 9. April, wurden an verschiedenen Orten im Stadtgebiet erneut Kontrollen durch Beamtinnen und Beamte der PI Trier durchgeführt, bei der eine Vielzahl von Verstößen festgestellt werden mussten. So kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten im Zeitraum von 16 bis 24 Uhr insgesamt 15 Personen und 37 Fahrzeuge. Bei acht Fahrzeugen führten diverse Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sowohl gegen die Fahrer als auch gegen die Halter wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Rahmen zweier Kontrollen wurden aufgrund kleinerer Mängel entsprechende Mängelberichte ausgestellt.

Ein Fahrzeughalter fiel bereits im Juni letzten Jahres im Rahmen einer Kontrolle auf, in dessen Folge die Betriebserlaubnis des PKW erlosch. Zwischenzeitlich wurde der PKW vermutlich zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis entsprechend umgerüstet. Bei der nun durchgeführten Kontrolle konnten die damals bemängelten Umbauten erneut festgestellt werden.

Zudem konnten die Einsatzkräfte insgesamt sieben Fahrzeugführer feststellen, die während der Fahrt verbotswidrig ihr Mobiltelefon benutzten. Ebenso war ein Fahrer nicht angegurtet, zwei weitere Fahrzeugführer missachteten das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage.

Des Weiteren konnten diverse Bürgergespräche geführt und sechs kleinere Personengruppen auf die Einhaltung der derzeit geltenden Coronaverordnung hingewiesen werden.

Differenzierung ist wichtig!

Im Fokus der schwerpunktmäßigen Kontrollen stehen insbesondere hoch motorisierte sowie optisch und technisch veränderte Fahrzeuge der Autoposer- und Tunerszene.

Bei Tunern handelt es sich um Fahrzeugbesitzer, die ihre PKW unter technischen sowie optischen Aspekten verändern, Poser fallen viel mehr durch ihre teils riskanten Fahrmanöver auf. So stellen diese häufig ihre Fahrzeuge durch übertriebenes Beschleunigen, Burnouts und Driften zur Schau und messen ihre Kräfte im Rahmen illegaler Kraftfahrzeugrennen. Während Fahrzeuge im gesetzlich zulässigen Rahmen durchaus durch Tuning verändert werden dürfen, verbietet die Straßenverkehrsordnung die zuvor genannten übertriebenen und gefährlichen Fahrmanöver.

Nicht nur der Szene, sondern auch der Polizei ist eine Differenzierung wichtig. So handelt es sich nicht bei jedem Tuner um einen Poser, nicht bei jedem Poser um einen Raser. Die PI Trier legt bei ihren Kontrollen besonders Wert darauf, nicht alle Fahrzeugliebhaber über einen Kamm zu scheren, eine Vorverurteilung aufgrund eines auffälligen Fahrzeugs findet nicht statt.

Das Hauptaugenmerk der Kontrollen liegt auf der technischen Sicherheit und der hiermit verbundenen Verkehrssicherheit. Das Ziel der Polizei ist es nicht, die Tuningszene zu kriminalisieren oder aus der Stadt zu verdrängen, sondern die Modifikationen innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen und zuzulassen.

Informieren vor Sanktionieren

In Gesprächen mit den Fahrzeugbesitzern konnte festgestellt werden, dass diese ihre Fahrzeuge teilweise bereits modifiziert gekauft hatten oder sich über das Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund der von ihnen durchgeführten Veränderungen nicht im Klaren waren.

Die Polizei Trier appelliert an die Szenemitglieder, sich vor optischen und/oder technischen Veränderungen über deren Zulässigkeit und die rechtlichen Erfordernisse zu informieren, da sich Fahrverhalten und Verkehrssicherheit verändern können. Um unliebsame Überraschungen bei einer Kontrolle zu vermeiden, bieten die Kontrollkräfte aufklärende Gespräch vor der Umrüstung an oder empfehlen, Rat bei einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr zu suchen.

Die Polizei weist zudem auf die Kampagne „Tune it! Safe!“ in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hin, deren Informations- und Aufklärungsangebot bereits viele Unklarheiten beseitigen kann ( www.tune-it-safe.de ).

Weitere Kontrollen geplant

Auch in den kommenden Monaten kündigt die PI Trier, neben täglichen Kontrollmaßnahmen durch den regulären Streifendienst, konsequent weitere schwerpunktmäßige und zielgerichtete Kontrollen an, um insbesondere gegen verkehrsgefährdendes Fahrverhalten vorzugehen. Die Folgen möglicher Verstöße können von teils erhöhten Bußgeldern und Strafverfahren bis hin zur Einziehung des Fahrzeugs und der Fahrerlaubnis reichen. Bei solchen Feststellungen arbeitet die Polizei eng mit den Zulassungsbehörden und Führerscheinstellen zusammen, um in Fällen wiederholter Verstöße effektive und nachhaltige Maßnahmen gegen die verantwortlichen Fahrzeugführer einleiten zu können.

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