++ Aktuell: Corona-Zahlen Stadt Trier und Landkreis – Weiterer Todesfall eines Patienten ++

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Covid-19 Teströhrchen
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Karfreitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 14 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – je 7 aus dem Landkreis und aus der Stadt Trier.

Heute wurde dem Gesundheitsamt der Tod eines Über-80-jährigen Patienten aus dem Landkreis gemeldet, der im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstarb. Damit sind bisher insgesamt 112 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 87 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 25 aus der Stadt Trier.

Bisher wurden 430 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 393 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 30 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 7 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Inzidenzen jeweils um die 50

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheits-ministeriums in der Stadt Trier bei 49,3 sowie im Landkreis bei 51,5 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 455 – 6 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 300 im Landkreis und 155 in der Stadt Trier. 13 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Impfen – Aktuelle Informationen online

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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