Datenschützer fordern Nachbesserungen bei Luca-App

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Foto: dpa

SAARBRÜCKEN. Die deutschen Datenschutzbehörden haben Nachbesserungen bei der Luca-App zur Corona-Kontaktnachverfolgung gefordert. Der Anbieter der App habe bisher identifizierte Risiken «teilweise behandelt», hieß es in einer am Montag in Saarbrücken veröffentlichten Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK).

«Die DSK fordert das Unternehmen dennoch auf, weitere Anpassungen an dem System vorzunehmen, um den Schutz der teilnehmenden Personen weiter zu erhöhen.» Mit der App kann man sich mit einer Art virtueller Visitenkarte beispielsweise in Restaurants oder Kinos anmelden.

Die Luca-App, für die unter anderem Hip-Hop-Sänger Smudo von den «Fantastischen Vier» geworben hatte, wird von Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg bereits zur Kontaktnachverfolgung benutzt. Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland planen den Einsatz der App.

Die Datenschützer erklärten, derzeit würden die von Luca gesammelten Daten an einer zentralen Stelle gespeichert. Deswegen wolle man mit dem Betreiber der App erörtern, inwieweit eine dezentrale Speicherung möglich sei. Zudem müsse über die Entschlüsselung der Daten noch einmal nachgedacht werden. Die Einhaltung grundlegender Sicherheitsprinzipien müsse nachgewiesen werden.

Die DSK werde «eine eigenständige Orientierungshilfe für alle Betreiber solcher Kontaktverfolgungssysteme» erarbeiten und «kurzfristig veröffentlichen». Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, «bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen». Das Saarland führt derzeit in der DSK den Vorsitz.

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2 Kommentare

  1. Ich fasse es nicht: Zu Beginn der Pandemie haben die Datenschützer die Corona-App schon so kastriert, dass eine gezielte Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch die Gesundheitsämter unmöglich gemacht wurde. Dank ihnen haben wir die 2. und 3.Infektionswelle erleben müssen, mit einer großen Anzahl unnötiger Toten. Und alle leiden seit einer gefühlten Ewigkeit unter Maßnahmen nach der Gießkannen-Methode. Und jetzt kommen die Herren Datenschützer bei der Luca-App, die das leisten könnte, was die Corona-App hätte leisten müssen, schon wieder mit ihren Einwänden! Ist das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung tatsächlich so schützenswert, dass die anderen Grundrechte wie das auf Freizügigkeit, auf freie Berufswahl, die Versammlungsfreiheit, und vor allem das Recht auf Leben in den Hintergrund treten müssen?

  2. Der Datenschutz – ein Hirnfurz von Theoretikern! Wichtig ist, das meine Daten ohne meine Zustimmung nicht weiter gegeben werden (hierzu ein klarer Hinweis beim Installieren, dann kann ich ja oder nein wählen)
    – jedoch wenn ich mir eine solche App runter lade, sollte doch jedem klar sein, dass dort Daten, bei einem „Zwischenfall“ weitergegeben werden müssen ?!? Warum sonst lädt man sich sonst so ne App runter?
    Aber Theorie und Praxis.
    Die Corona App des „Bundes“ hat über 60 Mio. an Steuergeldern vertilgt – das wären viele Impfdosen gewesen!

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