Beschluss im Wortlaut: „Zusätzliche Maßnahmen“ bei Inzidenz über 100 – Was soll das heissen?

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Foto: dpa-Archiv

BERLIN. Nach zahlreichen Stunden Verhandlungsmarathon zwischen Vertretern des Bundes und den Ministerpräsidenten/- innen der Länder, wurde folgendes im Beschluss der „Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021“ festgehalten:

„Zusätzliche Maßnahmen“ bei Inzidenz über 100:

Wörtlich heisst es im Beschluss (Punkt 3):

Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:

a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;

b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.

c. Ausgangsbeschränkungen;

d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

(Quelle: bundesregierung.de)

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