++ Aktuell: Corona-Zahlen Stadt Trier und Landkreis – Inzidenzwerte steigen über 60 ++

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Covid-19 Teströhrchen
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 27 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 21 mehr als Montag vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 16 aus dem Landkreis und 11 aus der Stadt Trier.

Insgesamt wurden bisher 316 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 289 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 22 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 5 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheits-ministeriums in der Stadt Trier bei 62,8 sowie im Landkreis bei 67,6 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)

Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter gestiegen und liegt aktuell bei 439 – 24 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 286 im Landkreis und 145 in der Stadt Trier. 17 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Infektionen von Kindern und Jugendlichen nehmen zu

Neben der Häufung von Infektionen im familiären Umfeld fällt auch die Zunahme von Infektionen bei Kindergartenkindern und Schülern auf, auch wenn durch die Schutzmaßnahmen und den Wechselunterricht nur wenige Einrichtungen als Ganzes von Quarantänemaßnahmen betroffen sind. Auch hier liegt ein Zusammenhang mit dem steigenden Anteil der neuen Virus-Mutationen nahe.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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