Polizei Morbach: Gewalt im häuslichen Umfeld – Wenn das Zuhause zum Tatort wird

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Foto: Polizei Morbach

MORBACH. Wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommt, hat dies meist einen persönlichen Hintergrund. Brisant wird es, wenn Opfer und Täter in einer engen Lebensbeziehung stehen oder sogar zusammenwohnen. Denn dann ist die Hemmschwelle, sich in Konfliktsituationen polizeiliche Hilfe zu holen, um eine Vielfaches höher, da nicht selten Verlustängste oder Scham aufkommen.

In Rheinland-Pfalz lautet die offizielle Bezeichnung für dieses Kriminalitätsphänomen „Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB)“. Als Gewalt wird hier solche verstanden, die sowohl psychischer als auch körperlicher Natur ist.

GesB ist weder ein Kavaliersdelikt noch eine Privatangelegenheit!

Die meist weiblichen Opfer dieser GesB-Taten fühlen sich oft abhängig von ihren Partnern, sei es aus finanziellen oder psychischen Gründen. Gemeinsame Kinder können diese vermeintliche oder tatsächliche Abhängigkeit verstärken. Schafft es die Betroffene nicht aus dieser Abhängigkeit und zeigt der Täter keinerlei Einsicht, entwickelt sich ein Gewaltkreislauf mit immer wiederkehrenden Konfliktmustern aus Reue, Wegschieben der Verantwortung für den Vorfall und Übernahme der Schuld durch das Opfer. Damit hat der Täter die gesamte Verantwortung für die Tat abgewälzt und fühlt bei einem nächsten Streit keine Schuld, das Opfer wieder anzugreifen. Häufig spielt zusätzlicher Alkoholeinfluss eine Rolle, denn er wirkt enthemmend. Die Polizei als staatliche Institution kann diesen Kreislauf unterbrechen und dem Opfer Hilfestellungen anbieten. Ein erster Schritt kann auch ein Gespräch mit einer vertrauten Person im eigenen Umfeld sein, mit der man sich anschließend an die Polizei wendet.

Bei akuten Gefahrensituationen sollte aber die 110 gewählt werden!

Die Polizei kann nach einer Tat die Voraussetzung für eine räumliche Trennung schaffen, indem der Täter für längstens 10 Tage der Wohnung verwiesen wird. In diesem Zeitraum kann das Opfer, falls erforderlich, eine gerichtliche Verfügung gemäß dem Gewaltschutzgesetz erwirken, die es dem Täter verbietet, auch langfristig Kontakt aufzunehmen oder sich zu nähern. Ansonsten dient diese Zeit dazu, Modalitäten der Trennung zu klären oder schlicht, um die Situation zu beruhigen.

Die persönliche Lage der Betroffenen ist in der Regel auch nicht so aussichtslos wie es in Anbetracht einer Trennung wahrgenommen wird. Zwar gilt bei der Polizei der Grundsatz „Wer schlägt, der geht“, aber falls das Opfer die Wohnung verlassen will, gibt es oft übergangsweise Schlafmöglichkeiten im Familienkreis oder alternativ in Notunterkünften oder Frauenhäusern. Auch finanzielle Lösungen können gefunden werden, um sich ein unabhängiges Leben aufzubauen.

Der befürchtete Anstieg von GesB-Fällen während des Corona-Lockdowns blieb bei der Polizeiinspektion Morbach erfreulicherweise aus. Im vergangenen Jahr sank die Anzahl dieser Vorfälle sogar um sechs Fälle auf 22 im Vergleich zum Jahr 2019 (28 Fälle). Dennoch bildet die Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens weiterhin einen Schwerpunkt in der polizeilichen Arbeit.

Hilfreiche Kontaktadressen:

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 0116016; Autonomer Frauennotruf sexualisierte Gewalt Trier: 0651/2006588; Frauenhaus Idar-Oberstein: 06781/1522; Frauenhaus Trier: 0651/74444 oder 0651/49511; Interventionsstelle Trier: 0651/9948774; Täterarbeitseinrichtung „Contra häusliche Gewalt“ Trier: 0651/46302140; [email protected]

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