KOBLENZ/MAINZ. Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz hat die angekündigte CDU-Verfassungsklage im Streit um Beförderungen in Ministerien erhalten.
«Die Klage ist hier eingegangen», sagte ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz am Freitag der Deutschen Presse-Agentur – gut eine Woche vor der Landtagswahl am 14. März.
Bei der Verfassungsklage der CDU-Landtagsopposition gegen die rot-gelb-grüne Landesregierung geht es um den Vorwurf, diese habe eine Große Anfrage der CDU zur Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und den Ministerien nur mangelhaft beantwortet. Das Innenministerium hat dies zurückgewiesen: Die Regierung habe die 100 Fragen der CDU-Fraktion auf 151 Seiten ausführlich beantwortet.
Der VGH-Sprecher sagte mit Blick auf die Klage, die Landesregierung bekomme Gelegenheit zur Stellungnahme. Dazu könne sich dann wiederum die CDU-Fraktion äußern. Anschließend könnte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Wann das sein könnte, lasse sich noch nicht sagen. Der Prozessbevollmächtigte der CDU, Christofer Lenz, rechnet mit einer abschließenden Entscheidung in der Sache innerhalb von einem Jahr. Die CDU wirft der Landesregierung vor, Vorgänge bei teils umstrittenen Beförderungen in den Ministerien zu verschleiern.