Landtagswahl 2021: Briefwahl kann noch bis 12. März beantragt werden

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Ein Stimmzettelumschlag für die Briefwahl// Sebastian Gollnow (dpa)

Für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz kann noch bis kurz vor dem Urnengang am 14. März Briefwahl beantragt werden. Konkret kann der dafür erforderliche Wahlscheinantrag bis zum 12. März um 18.00 Uhr gestellt werden, wie der Landeswahlleiter in Bad Ems am Freitag mitteilte. Bei einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung sei dies sogar noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann den Antrag auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diesen oder auch einen formlosen Brief an die jeweilige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung schicken. Auch online ist ein Antrag möglich, dafür findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ein QR-Code. Denkbar ist auch ein Antrag per Fax, formloser Email oder mit einem sogenannten «Online-Wahlschein», der laut Landeswahlleitung auf der Homepage der zuständigen Verwaltung verlinkt ist. Telefonisch kann ein Antrag nicht erfolgen.

Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch persönlich bei der jeweiligen Verwaltung vor Ort abgeholt und dort auch gleich gewählt werden. Allerdings seien die Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt und Stimmberechtigte würden nur einzeln eingelassen. Es könne daher zu Wartezeiten kommen, berichtete die Landeswahlleitung.

Damit die Stimme am Ende gezählt werden kann, müssen die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingehen. «Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag mit der Post abgeschickt werden», riet Landeswahlleiter Marcel Hürter. Wer seinen Wahlbrief später abschicke, trage das Risiko, dass dieser die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreiche – und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.

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