Auf frischer Tat erwischt: Couragierte Zeugen fassen flüchtenden Ladendieb in Bitburg

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BITBURG. Aufmerksamen und couragiert handelnden Bürger*innen ist es zu verdanken, dass die Polizei Bitburg am Freitag, dem 12. Februar 2021, einen flüchtenden Ladendieb auf frischer Tat festnehmen konnte.

Das war passiert:

Gegen 18:30 Uhr teilte ein Mitarbeiter eines Bitburger Supermarktes der Polizei Bitburg mit, dass er einen flüchtenden Ladendieb fußläufig verfolge.

Dabei machte der Mitarbeiter in der Fußgängerzone lautstark auf die Situation aufmerksam, sodass anwesende Passanten ihn unterstützten. Gemeinsam gelang es schließlich den Ladendieb einzuholen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Durch Beamte der Polizei Bitburg konnte der Ladendieb als ein 36-jähriger Mann aus dem Eifelkreis identifiziert werden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahls.

Die Polizei Bitburg bedankt sich ausdrücklich für das couragierte Handeln der Zeugen. Es ist ein Musterbeispiel für ein hervorragendes Zusammenspiel von Bevölkerung und Polizei.

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9 Kommentare

  1. Im Untertitel wird zwar mit Bürger*innen noch korrekt gegendert, aber im Artikel selbst, scheint wieder die pure Frauverachtung durch. Scheinbar kann es in den Augen des Artikelverfassenden nur männliche Beamte und Zeugen geben. Und eine sogenannte Fußgängerzone ist wohl der eindeutige Beweis, dass Frauen und Menschen anderer Geschlechter nicht nur sprachlich, sondern auch gesellschaftlich und im öffentlichen Raum nicht repräsentiert werden.
    Des weiteren ist es natürlich überaus dreist das Geschlecht des sogenannten „Mitarbeiters“ und „Ladendiebs“ anzunehmen.
    Und rassistisch ist der Artikel natürlich auch, indem er alle Menschen ausschließt, die in Deutschland leben, aber keine Inhabenden einer deutschen Staatsbürger*innenschaft sind, indem hier von Bürger*innen statt von Einwohnenden gesprochen wird.
    Außerdem bringt die Polizei selbst noch den Beleg, dass all diese Probleme institutionalisiert sind, indem sie sich ausschließlich bei den Zeugen bedankt.

    Bitte richtig oder garnicht; vorzugsweise garnicht.

    • Beschluss des BVerfG vom 2. Februar 2021, AZ 2 BvC 46/19
      Sachverhalt, abgekürzt: Bei der letzten Bundestagswahl waren 51,5 % der Wahlberechtigten Frauen, aber der weibliche Anteil an den Direktkandidaturen betrug nur 25 % und der von Listenplätzen 34,7 %.
      Die Beschwerdeführer wollten da eine Frauenquote, das BVerfG hat diese Hirni-Beschwerde als unzulässig verworfen.
      WAS HALTEN SIE DAVON, HERR / FRAU / xy KLEIN ?
      PS: Sollten Sie sich geschlechtlich als Singularis Porcus identifizieren, dann bitte nicht mit Kostüm in den Wald, denn Schwarzwild darf hier ganzjährig gejagt werden.

      • Das Urteil halte ich für völlig richtig. Ich wollte mich mit meinem Kommentar nur über das halbherzige gendern des Autors lustig machen. Das Traurige ist ja, dass ich mir nichts von diesem Blödsinn selbst ausdenken musste, das hat man alles schon so oder so ähnlich gehört. Selbst halte ich davon garnichts, wie Sie vielleicht an dem „Bitte richtig oder garnicht; vorzugsweise garnicht.“ in meinem originalen Kommentar erkannt haben.

    • Hallo diverser Fabian / Fabienne , sonst keine Probleme ? Sitzt wohl zu Hause auf deinem Po / Pöin und schaust dir das Wahlpgramm der Grünen / Grüninnen an ?
      So ein Kommentar / Kommentarin * kann nur von einem/ einer kommen der/die /das den ganzen Tag rein Nichts zu tun hat

  2. Meine Güte, was ein Fabian Klein aber auch alles „auf der Pfanne“ hat. Und was für kluge und wichtige Beiträge kreiert. Das lacht bestimmt das grüne „Diversenherz“……. boaahr, wird mir plötzlich schlecht.

  3. Jeder Polizist lernt auf der Polizeischule, dass an vorderster Stelle seine eigene und die Sicherheit Unbeteiligter zu stehen.
    Sich wegen eines Kaufhausdiebstahls in Gefahr zu bringen auf das Risiko hin, dass der Typ dann ein Messer zieht ist absolut unverhältnismässig.
    Noch schlimmer aber das Verhalten der an diesem Vorfall beteiligten „Professionellen“.
    Der Kaufhausdetektiv hat eine Abmahnung oder die fristlose Kündigung verdient, weil er durch sein Verhalten Unbeteiligte in Gefahr gebracht hat.
    Derjenige Mitarbeiter der Polizei Bitburg, der sich hier noch für dieses falsche Verhalten der Unbeteiligten bedankt und Nachahmung provoziert hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde verdient.
    Und wenn einer der selbsternannten Hilfssheriffs den Kaufhausdieb durch sein unprofessionelles Eingreifen erheblich verletzt hätte, weil dieser z.B. gestürzt wäre, so wäre dies zumindes fahrlässige Körperverletzung.

  4. Ich hatte die kleine Hoffnung, daß die Deppen*innen aussterben. Scheint jedoch bei zu viel Langeweile nicht der Fall zu sein. Ihr (Fabian Klein u. Kons.) habt echt keine Probleme!

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