MAINZ/TRIER. Eine gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag eines Friseurs aus der Eifel auf sofortige Wiederöffnung seines Salons wird frühestens ab Ende nächster Woche fallen. Der rheinland-pfälzischen Landesregierung sei als Gegenseite in dem Verfahren eine Frist zur Stellungnahme bis zum 17. Februar eingeräumt worden, sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Mainz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Guido Wirtz aus Körperich (Eifelkreis Bitburg-Prüm) hat gegen die coronabedingte Zwangsschließung seines Betriebes geklagt. Wirtz ist auch Vorsitzender Landesinnungsmeister beim Landesverband Friseure und Kosmetik Rheinland. Er sagte, er finde es «unerträglich», dass Friseure trotz «perfekter Hygiene- und Schutzkonzepte» nicht öffnen dürften. Die Salons sind seit Mitte Dezember zu.
Wirtz hatte seinen Eilantrag vor rund einer Woche beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht. Von dort sei er Ende vergangener Woche zuständigkeitshalber an das Mainzer Verwaltungsgericht verwiesen worden, sagte eine Sprecherin in Trier. Nach Angaben des Mainzer Gerichts ist eine Entscheidung auch erst in der Woche ab dem 22. Februar denkbar. Dies hinge auch von der Arbeitsbelastung der entsprechenden Kammer ab, hieß es.
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