TRIER. Viele Leserinnen und Leser haben uns in den letzten Tagen geschrieben und gefragt, wie es sich aktuell bezüglich einer Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt verhält. Auch in den Social-Media stellte sich in Diskussionen häufiger die Frage. Wir, lokalo.de, haben bei der Stadt Trier einmal nachgefragt wie es sich diesbezüglich aktuell verhält.
Warum hängen in der Stadt keine Schilder mehr, die auf eine Maskenpflicht in den entsprechenden Bereichen hinweisen?
Wie Pressesprecher Michael Schmitz erklärt, hingen die Schilder im November aufgrund der damaligen Allgemeinverfügung der Stadt Trier. Diese galt damals rund um die Uhr. Hintergründig waren die damals hohen Inzidenzwerte, die die Stadt, es gab zu diesem Zeitpunkt keine landesweite Maskenpflicht, per Allgemeinverfügung regelte und beschloss.
(Eine Triererin klagte gegen diese – erhielt vor dem Verwaltungsgericht Recht, das Oberverwaltungsgericht wies die Klage jedoch im Sinne der Stadt zurück. Die Allgemeinverfügung war also rechtmäßig.)
Schmitz: „Diese Allgemeinverfügung lief am 30. November aus. Zugleich trat am 1. Dezember die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Darin war geregelt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr zu tragen ist sowie im unmittelbaren Umfeld von öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen – also auch vor geöffneten Geschäften und auf Parkplätzen vor Geschäften. Damit wurde die bis dahin für die Trierer Fußgängerzone geltende Maskenpflicht also örtlich ausgeweitet: sie galt vor allen öffentlichen Einrichtungen und Geschäften im ganzen Land und damit auch in der ganzen Stadt. Zugleich wurde sie aber zeitlich eingeschränkt: Sie galt eben nur zu den Öffnungszeiten der Geschäfte oder Einrichtungen, nicht rund um die Uhr. Dies gelte im Grunde immer noch auch wenn nun die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft ist“, so der Pressesprecher.

Streng genommen keine Maskenpflicht in der kompletten Fußgängerzone
„Obwohl also streng genommen keine Maskenpflicht in der kompletten Fußgängerzone gilt, beobachten wir dennoch, dass viele Menschen die Masken tragen und begrüßen das im Sinne des Infektionsschutzes auch nachdrücklich“, erklärt Schmitz.
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Die Trierer sollen so weitermachen. Die zeigen uns Deutschen wie es funktioniert in Corona Zeiten. Gratuliere euch von Herzen, dass ihr die Infektionen immer schön in Schach gehalten habt. Ihr seid Spitze.
„„Obwohl also streng genommen keine Maskenpflicht in der kompletten Fußgängerzone gilt, beobachten wir dennoch, dass viele Menschen die Masken tragen und begrüßen das im Sinne des Infektionsschutzes auch nachdrücklich“, erklärt Schmitz.“
WEnn man nicht einmal den Mut hat zuzugeben, dass eine Massnahme Unsinn war zeugt das von fehlendem Charakter.