TRIER. Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 36 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Diese verteilen sich wie folgt: 29 aus dem Landkreis und 7 aus der Stadt Trier.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 62,8 und im Landkreis bei 87,0 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.
Die Zahl der aktuell Infizierten ist leicht gesunken und liegt nun bei 401 – 42 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 277 im Landkreis und 124 in der Stadt Trier.
Die Zahl der stationär behandlungsbedürftigen Patienten ist leicht angestiegen. 60 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung. 41 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, 13 im Kreiskrankenhaus Saarburg, 5 im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und einer in einem anderen Krankenhaus.
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.