MAINZ. Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mit besonderen Funktionen in Rheinland-Pfalz wird rückwirkend zum Januar 2020 um 15 Prozent angehoben.
«Seit Jahren werden die Einsätze und Aufgaben der Feuerwehr immer komplexer. Insbesondere Einsätze bei Starkregenereignissen, Unwettern und Stürmen und zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung nehmen zu», sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Mittwoch in Mainz. «Es ist zentral, dass der bedeutend höhere Aufwand der ehrenamtlichen Führungskräfte und Funktionsträger auch entsprechend entschädigt wird.»
Der Kreis der entschädigungsberechtigten Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, werde erweitert. Insgesamt profitieren rund 7500 Menschen von den Neuerungen. Diejenigen, die brandschutzpädagogische Vermittlungsarbeit etwa in Schulen und Kitas übernehmen, gehören auch dazu. Wegen des vergleichbaren Aufwands werden auch die Grundbetragssätze der Entschädigung von Stadtfeuerwehr- und Kreisfeuerwehrinspekteuren sowie die Aufwandsentschädigung der Wehrleiter großer kreisangehöriger Städte und von Verbandsgemeinden einander angeglichen.
Neben rund 51 000 freiwillig-ehrenamtlichen Einsatzkräften sind bei den sechs Berufsfeuerwehren des Landes 900 hauptamtliche Feuerwehrbeamte und -beamtinnen beschäftigt.