KOBLENZ. Ein Führerscheinentzug ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie zumutbar. Dies gelte auch dann, wenn der Betroffene auf das Autofahren angewiesen sei, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mit.
Der Beschluss in dem Eilverfahren wurde am 1. Dezember gefasst (Az. 4 L 1078/20.KO). Ein Mann, dem wegen zu vieler Punkte im Verkehrszentralregister der Führerschein entzogen worden war, hatte argumentiert, er müsse für seine Eltern Versorgungsfahrten machen.
Solche Auswirkungen müssten hingenommen werden, das sei keine unzumutbare Härte, beschied das Gericht dagegen. Ungeeignete Kraftfahrer gefährdeten andere Menschen, das gelte auch während der Corona-Krise.