MAINZ. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten von Dezember an schärfere Kontaktbeschränkungen und eine erweiterte Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz.
Der Teil-Lockdown mit geschlossenen Restaurants, Fitnessstudios und Kultureinrichtungen wird zudem fortgesetzt. Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt an diesem Dienstag in Kraft und gilt zunächst bis kurz vor Weihnachten (einschließlich 20. Dezember). In Alten- und Pflegeheimen werden die Besuchsregeln strenger und in Geschäften die Zahl der Kunden stärker begrenzt.
Zusammenkünfte werden weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt, jetzt dürfen sich aber nur noch maximal fünf und nicht mehr zehn Menschen treffen. Es gilt eine erweiterte Maskenpflicht, die unter anderem an Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel besteht, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt nun eine Maskenpflicht, sofern kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.