SAARLOUIS. Restaurants im Saarland müssen während des Teil-Lockdowns weiter geschlossen bleiben.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies nach Mitteilung vom Freitag Eilanträge von zwei Restaurantinhabern zurück, die gegen die Corona-Verordnung der saarländischen Landesregierung geklagt hatten. Das Betriebsverbot von gastronomischen Einrichtungen sei «grundsätzlich geeignet, der Ausbreitung des Infektionsgeschehens entgegen zu wirken», teilte das Gericht in Saarlouis mit.
Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von einander unbekannten Personen über einen längeren Zeitraum brächten ein «signifikant erhöhtes Infektionsrisiko» mit sich. Hygienekonzepte hätten da nicht dieselbe Wirkung wie eine Betriebsschließung, hieß es vom Gericht. Beim Essen und Trinken lasse sich eine Verbreitung von potenziell virushaltigen Tröpfchen und Aerosolen in der Luft nicht verhindern.
Die Maßnahme sei «verhältnismäßig». Neben der zeitlichen Befristung sei von Bedeutung, dass für Umsatzausfälle staatliche Entschädigungen in Aussicht gestellt worden seien. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.