Keller angezündet: Brandstiftung in Wohnhaus in Konz – Gericht fällt Urteil

0
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Das Landgericht Trier hat heute einen Angeklagten wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, am 9. Februar 2020 in Konz in dem Keller eines Mehrparteienhauses ein Feuer entzündet zu haben, das auf dort gelagerte Gegenstände der Bewohner und auf die hölzernen Abtrennungen der Kellerabteile übergriff.  Beim Verlassen des Kellers soll der Angeklagte zudem mehrere im Keller gelagerte fremde Werkzeuge an sich genommen haben.

Ein vollständiges Ausbrennen des Kellers wurde nur dadurch verhindert, dass ein Zeuge den Brand zufällig bemerkte. Bei dem Brand entstand ein Sachschaden von rund 50.000 Euro.

Der Angeklagte ist vorbestraft und befand sich seit dem 4. März 2020 in Untersuchungshaft.

Vorheriger ArtikelDatensammlung von Corona-Patienten aus Rheinland-Pfalz: Ergebnisse vorgestellt
Nächster ArtikelMarke „Eigenbau“: Polizei findet bei Kontrolle explosiven Böller in der Handtasche

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.