SAARLOUIS. Fitnessstudios im Saarland müssen während des Teil-Lockdowns geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies nach Mitteilung vom Mittwoch die Eilanträge mehrerer Inhaber von Fitnessstudios zurück, die gegen die Corona-Verordnung geklagt hatten.
Die Schließung von Fitnessstudios oder von Sport- und Freizeiteinrichtungen sei geeignet, um den Anstieg der Neuinfektionen zu verlangsamen, teilte das Gericht in Saarlouis mit. (Az.: 2 B 308/20 u.a.) Denn damit werde zu einer Kontaktreduzierung im Freizeitbereich beigetragen.
Bei körperlicher Anstrengung sei der verstärkte Ausstoß «von möglicherweise infektiösen Aerosolen konkret zu befürchten», hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Hygienekonzepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstudios eine größere Zahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkomme. Die vorübergehende Untersagung des Betriebs sei daher verhältnismäßig.
Von Bedeutung sei zudem, dass der Bund und die Landesregierung zahlreiche Hilfsmaßnahmen beschlossen hätten, die die Existenz von Unternehmen in der Corona-Krise sichern sollten. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar.