MAINZ. Eine Tennishalle muss unter den neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz geschlossen bleiben. Das Verwaltungsgericht in Mainz wies nach Angaben von Montag den Eilantrag eines Vereins ab.
Der Verein habe nicht ausreichend begründet, warum die Entscheidung im Eilverfahren getroffen werden muss, hieß es. Dazu müssten «unzumutbare, später nicht wiedergutzumachende Nachteile» entstehen, die in diesem Fall nicht vorlägen. Die Begründung über weiterlaufende Fixkosten oder das Fehlen einer absehbaren Öffnungsperspektive reiche nicht aus. Nach Angaben des Gerichts handelte es sich um den ersten Fall zur der ab Montag geltenden Verordnung.
Allerdings machten die Richter in der Entscheidung auch Zweifel daran deutlich, dass die Maßnahmen nicht vom Parlament abgesegnet worden waren. Die «erheblichen Grundrechtseingriffe der Corona-Krise bedürfen endlich einer tragfähigen Rechtsgrundlage», urteilten die Richter. (dpa)