SAARBRÜCKEN. Der Fall eines tödlichen Auffahrunfalls auf der Saarbrücker Stadtautobahn wird erneut vor Gericht verhandelt. Verantworten muss sich vor dem Landgericht in Saarbrücken eine Frau, die 2016 auf der A620 auf ein Stauende gefahren war. Sie krachte in das Auto eines jungen Mannes, der dabei ums Leben kam.
In erster Instanz war sie laut einer Gerichtssprecherin vor dem Amtsgericht Völklingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Frau legte Berufung ein, das Urteil blieb auch in zweiter Instanz vor dem Landgericht Saarbrücken bestehen. Sie ging in Revision und begründete das damit, dass sie eine Art epileptischen Anfall gehabt habe.
Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf und beanstandete, das Gericht habe sich mit diesem Sachverhalt nicht genügend auseinandergesetzt. Deswegen ging der Fall zurück ans Landgericht in Saarbrücken. Dort startete das neuerliche Verfahren Anfang dieses Jahres, doch seinerzeit entschied ein Richter, dass ein neuer Sachverständiger beauftragt werden soll, daher nun der nächste Neubeginn. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk darüber berichtet.