SAARBRÜCKEN. Angesichts der steigenden Infektionszahlen müssen sich die Saarländer auf schärfere Corona-Regelungen einstellen. Von Sonntag, 20.00 Uhr, an greifen unter anderem weitere Beschränkungen für Zusammenkünfte, die Gastronomie sowie eine ausgeweitete Maskenpflicht. Die Regelungen gelten landesweit, wie ein Sprecher der Staatskanzlei in Saarbrücken am Sonntag mitteilte.
Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen deutlich zunehme und man kurz davor stehe, in allen Landesteilen als Risikogebiet eingestuft zu sein, habe die Saar-Regierung die erst am Freitag in Kraft getretene Corona-Verordnung erneut angepasst, erläuterte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) laut einer Mitteilung vom Samstag.
Ab Sonntagabend 20.00 Uhr gilt unter anderem, dass in allen Kreisen und im Regionalverband Saarbrücken bei privaten Veranstaltungen im öffentlichen Raum nur maximal zehn Personen erlaubt sind. In privaten Räumen dürfen höchstens zehn Personen aus zwei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis zusammenkommen. In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23.00 bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit darf auch kein Alkohol verkauft werden. Ausgenommen ist der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Mitnehmen. Ein Nasen-Mund-Schutz muss unter anderem bei öffentlichen Veranstaltungen auch an einem festen Platz getragen werden.
Mit Blick auf die Zukunft könne es jedoch zu Ausnahmen von der landesweiten Regelung kommen: «Wird der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband unterschritten, wird die Verordnung wieder aufgehoben», teilte Bachmann mit.