So verkaufen Sie Ihr Auto sicher in der Corona Krise

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Symbolbild; Foto: pixabay

Seit dem 20.04.2020 haben die Autohäuser wieder geöffnet. Sowohl für Einzelhandelsgeschäfte als auch für Autohäuser gelten jedoch strenge Hygienevorschriften, die von den Kundinnen und Kunden eingehalten werden müssen. Auch die bekannten Online Autoankauf Plattformen Wir kaufen dein Auto und Meingebrauchtwagenprofi haben den Betrieb wieder aufgenommen und werben mit neuen verbesserten Hygieneregeln während des Autoverkaufs.



Auch der private Autoverkauf ist grundsätzlich wieder möglich. Wer sein Auto professionell verkaufen möchte oder über den Kauf eines Gebrauchtwagens nachdenkt, der sollte in Zeiten von Covid-19 allerdings einige grundsätzlichen Tipps und Ratschläge beachten. 

Die Zulassungsstellen sind wieder geöffnet. Vielerorts kommt es aber zu langen Wartezeiten, wie auch zum Beispiel in den Werkstätten beim Vereinbaren eines Termins für eine Inspektion oder die Hauptuntersuchung. 


Hygieneregeln und Hygienemaßnahmen beim Autoverkauf

Desinfizieren und Reinigen von Kontaktflächen
Wer sich um die Hygieneregeln sorgt und diese vorbildlich umsetzt, macht auch auf den Geschäftspartner einen seriösen und professionellen Eindruck.



Natürlich steht es außer Frage, dass das zu verkaufende Auto schon vor der Besichtigung bzw. vor der Probefahrt sowohl von innen als auch von außen umfänglich gereinigt werden sollte. Doch das hätten Sie wahrscheinlich auch schon vor der Pandemie getan. 



In Zeiten von Covid-19 ist auf eine gründliche Desinfektion der Kontaktflächen zu achten. Vor dem Besichtigungstermin bzw. zwischen den Besichtigungstermine sollten die Kontaktfläche mit einem Oberflächendesinfektionsmittel gründlich gereinigt werde. Zu den wichtigen Kontaktflächen eines Autos gehören:

– Türgriffe und Türrahmen von innen und außen
– Schaltknauf und Armaturen
– Lenkrad
– Spiegel und Sonnenblenden
– Haltegriffe über den Türen im Fahrzeuginnenraum
– Touchscreens und Bedienelemente von Navigationssystemen und Autoradio
– Handbremse und Einstellräder (z.B. für die Außenspiegel)



Lüften Sie das Auto nach einer Probefahrt bzw. einer Besichtigung ausgiebig über mehrere Minuten!

Abstand zum Geschäftspartner halten
Ihr Gegenüber wird es Ihnen danken, wenn Sie direkt beim Aufeinandertreffen mit dem Interessenten zu erkennen geben, dass Ihnen das Einhalten der üblichen Hygienemaßnahmen in der pandemischen Zeit wichtig ist.



Da das Coronavirus insbesondere über die Tröpfcheninfektion und Mikrotröpfchen, sogenannte Aerosole übertragen wird, sollten Sie einen Mund und Nasenschutz tragen. Natürlich sind auch die Abstände großzügig einzuhalten. 



Pflicht ist ein Abstand von 1,50 Meter. Gehen Sie auf Nummer sicher und wählen Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern. Um gut vorbereitet zu sein, sollten Sie für mögliche Interessenten einen Maske vorrätig haben, falls diese vergessen, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz mitzubringen.



Hygienemaßnahmen beim Kontakt zum Geschäftspartner:
– halten Sie einen Abstand von Mindestens 1,50 Meter zu Ihrem Geschäftspartner
– tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz
– verzichten Sie auf eine Begrüßung per Handschlag. Auch der Kauf des Autos sollte in Zeiten von Covid-19 nicht mit – dem sonst üblichen Handschlag besiegelt werden
– halten Sie Einmalmasken bereit, falls Ihr Interessent keinen eigenen Mund- und Nasenschutz mitbringt

Probefahrt in Zeiten von Sars-CoV-2
Es liegt in der Natur der Sache, dass die vorgeschriebenen und empfohlenen Abstände bei einer Probefahrt zu zweit nicht eingehalten werden können. Das Fahren mit einer Mund- und Nasenbedeckung ist aber auch in Zeiten von Corona nicht erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung haben lediglich Fahrschulen zur Ausbildung ihrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler.



Sofern sich Ihr Interessent für den Wagen entscheiden möchte und die Möglichkeit einer Probefahrt erfragt, sollten Sie ihm diese Option aber trotzdem gewähren. Schließlich kauft niemand die Katze im Sack.



Geben Sie dem potentiellen Käufer vor Ort eine Einweisung in Besonderheiten des Fahrzeugs. Das Durchführen von Probefahrten sollte zuvor mit Ihrer Kfz-Versicherung abgesprochen sein. 



Ggf. helfen Ihnen die unterstützenden Verträge und Vereinbaren zur „Durchführung einer Probefahrt mit einem Gebrauchtfahrzeug“, die beispielsweise von den führenden Automobil-Clubs auf den Internetseiten kostenlos zum Download angeboten werden und vor Ort ausgefüllt werden können.



Notieren Sie sich die Personalien des Probefahrers und lassen Sie sich den Führerschein des Interessenten zeigen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann eine Kopie des Führerscheins anfertigen bzw. den Personalausweis als Pfand für die Dauer der Probefahrt einbehalten. 



Vereinbaren Sie mit dem Probefahrer außerdem vorab die zu fahrende Strecke sowie die Dauer der Probefahrt.

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