Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier, hat im „Fleischklopfer-Prozess“ ein Urteil mit folgendem Tenor verkündet: Der Angeklagte ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vier Monate der Strafe gelten als vollstreckt.
Der Mqnn wurde mit Urteil des Landgerichts Trier vom 11. September 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Tatort war Traben-Trarbach. Nach den Feststellungen des Urteils hat der Angeklagte einen Fleischklopfer verwendet und damit auf die Geschädigte eingeschlagen.
Auf die Revision des Angeklagten wurde das Urteil mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2018 im Strafausspruch und im Ausspruch über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgehoben.
Der Angeklagte ist vorbestraft und befand sich in diesem Verfahren vom 12. Februar 2017 bis zum 9. April 2019 in Untersuchungshaft.