TRIER. Viele unserer Leser haben sich aus gegebenem Anlass gefragt, wie sie auf Anschreiben von Inkassounternehmen am besten reagieren.
Wir haben daher bei unserer Partnerkanzlei Rechtsanwälte Dr. Haufs-Brusberg & Kollegen aus Trier einmal nachgefragt.
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg erklärt:
Leider musste in der letzten Zeit immer häufiger festgestellt werden, dass unseriöse Inkassounternehmen versuchen, Gelder unrechtmäßig für Unternehmen zu erwirtschaften. Sollte jemanden eine Inkassoaufforderung erreichen, so gilt es erst einmal zu prüfen, ob die behauptete Forderung rechtmäßig ist. Entscheidend ist, dass zwei Grundvoraussetzung gegeben sein müssen, damit eine Forderung über ein Inkassounternehmen überhaupt geltend gemacht werden darf.
Erstens muss eine berechtigte Hauptforderung bestehen, so beispielsweise durch einen geschlossenen Vertrag, aus dem noch Geld geschuldet wird. Zweitens muss sich der Schuldner bereits in Zahlungsverzug befinden. Ein solcher Verzug ist dann gegeben, wenn entweder nach einer Rechnung eine Mahnung eingetroffen ist, die nicht beachtet wurde
oder eine Rechnung mit einem Mahnhinweis zugestellt wurde, oder schon bei Vertragsschluss vereinbart wurde, dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen oder zu einem bestimmen Termin der Geldbetrag zu zahlen ist und diese Frist verstrichen ist.
Auch wenn eine dieser Voraussetzungen gegeben ist bzw. ein Zahlungsverzug eingetreten ist, muss häufig festgestellt werden, dass Inkassounternehmen ihre eigenen Kosten zu hoch berechnen. Zwar gilt generell, dass wenn sich ein Schuldner in Zahlungsverzug befindet, der Gläubiger zu einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt gehen darf, die dadurch entstandenen Kosten auch vom Schuldner getragen werden müssen. Jedoch sind die Kosten des Inkassounternehmens gesetzlich gedeckelt. Sie dürfen nicht höher als die Kosten sein, die durch eine Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstehen würden.
Lokalo: Gibt es noch weitere Anhaltspunkte, an denen sich ein unseriöses Inkassounternehmen erkennen lässt?“
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg: Ja. Beispielsweise spricht es gegen die Seriosität, wenn Kontoführungskosten in der Inkassorechnung separat enthalten sind. Weiter sollten die Zinsforderungen genau geprüft werden, da diese bei Verbrauchern lediglich in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zulässig sind. Auch muss festgestellt werden, dass oftmals horrende Kosten für die Ermittlung der Adressen der Schuldner veranschlagt werden, diese Kosten müssen jedoch seitens des Inkassounternehmens genau belegt werden.
Lokalo: Sollte vorsichtshalber dennoch bezahlt werden?
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg: „Nein, selbstverständlich nicht. Es gilt stetig zu prüfen, ob dem Gläubiger, für den das Inkassounternehmen tätig geworden ist, überhaupt Geld geschuldet wird und selbst wenn dem so ist, müssen die Inkassokosten nur bezahlt werden, wenn sich der Schuldner vor deren Anschreiben bereits in Verzug befunden hat. Selbst wenn beides gegeben ist, müssen natürlich nur die rechtmäßigen und nicht die überhöhte Inkassokosten gezahlt werden.“
Um weiteren unnötigen Schriftverkehr zu verhindern, rät Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg in diesen Fällen dazu, der Inkassoforderung schriftlich zu widersprechen und den Brief per Einwurf-Einschreiben zu versenden.
Weiter häufen sich die Fälle, in denen nicht deutlich erkennbar wird, für wen und auf welche Rechnung die Forderung geltend gemacht wird. Trotzdem zeigt sich in diesen Fällen ein aggressives Vorgehen der Inkassounternehmen, beispielsweise durch die Androhung von einem Mahnverfahren, einer Zwangsvollstreckung, einer negativen Schufa-Eintragung und/oder dem Gerichtsvollzieher. Sollte dies eintreten, so rät Rechtsanwalt Johannes Haufs- Brusberg dazu, das Original der Vollmacht oder der Abtretungsurkunde des Inkassounternehmens heraus zu verlangen.
Der Vollständigkeit halber ist zudem anzumerken, dass eine negative Schufa-Eintragung nur dann erfolgen kann, wenn auch nach zwei unwidersprochenen Mahnungen, die im Abstand von vier Wochen eingetroffen sind und jeweils eine negative Eintragung androhen, nicht gezahlt wurde.
Für Unternehmen rät Rechtsanwalt Haufs-Brusberg dazu, ihre Forderungen über eine Rechtsanwaltskanzlei geltend zu machen, da nur diese bei hohen Forderungen zu einer gerichtlichen Geltendmachung berechtigt sind.
Interessante Tipps. Klar ist: Wenn ich als Schuldner in Verzug bin, also eine Rechnung trotz Mahnungen nicht bezahlt habe, dann muss ich auch für die Kosten aufkommen – ich hab sie ja selbst verursacht.
Seien wir ehrlich: Es ist doch ziemlich selten, dass man ein Mahnschreiben aus heiterem Himmel erhält. Wenn ich weiß, dass ich dem Gläubiger Geld schuldig bin, dann ist es nur fair, es auch zu bezahlen. Bei Fragen zu Inkassopost, insbesondere dazu wie ich eine seriöse Mahnung erkenne, empfiehlt sich übrigens ein Blick auf die Verbraucherseiten beim Inkassoverband: https://www.inkasso.de/verbraucher/mahnungen-checken