In Rheinland-Pfalz haben 252 Betriebe eine behördliche Erlaubnis zur Schlachtung von Tieren.
Bei vielen davon handele es sich um kleine Metzgereien, heißt es in der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion. Wegen der hohen Hygieneanforderungen mache allerdings ein Großteil keinerlei Gebrauch von der Genehmigung.
Laut Daten der Gewerbeaufsicht seien 43 davon als Schlachtbetriebe eingetragen, heißt es weiter. Bei 34 handelt es sich um Klein- und Kleinstbetriebe ohne Beschäftigte. Eingetragen sind sechs Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, zwei Betriebe mit bis zu 100 und ein Betrieb mit bis zu 500 Beschäftigten. Bei den Beschäftigtenzahlen werde nur eigenes Personal erfasst, erläuterte das Ministerium.