Unter Naturschutz stehend: Abschuss von Wölfen steht nicht zur Diskussion

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Foto: Lino Mirgeler // dpa

Nach einem Angriff auf Schafe oder andere Nutztiere können in Deutschland Wölfe auch auf Verdacht mit behördlicher Genehmigung abgeschossen werden – in Rheinland-Pfalz ist es bislang noch nie dazu gekommen. «Aktuell steht eine artenschutzrechtliche Ausnahme zur Tötung eines Wolfs in Rheinland-Pfalz nicht zur Diskussion», sagt eine Sprecherin des Umweltministeriums in Mainz.

Im Westerwald oder in der Eifel habe es bislang keinen Wolf gegeben, der einen Abschuss erfordert hätte, sagte die Sprecherin. «Es hat sich bewährt, dass das Land Rheinland-Pfalz das Präventionsgebiet Westerwald im Jahr 2018 ausgewiesen hat und hier schon viele Weidezäune mit Fördermitteln des Landes «wolfssicher» gemacht wurden.»

Der Managementplan des Landes für den Umgang mit der unter Naturschutz stehenden Tierart wurde bereits 2015 eingeführt, schon vor dem ersten Nachweis eines Wolfs in Rheinland-Pfalz. Er setzt vor allem auf Prävention. So werden Risse von Nutztieren vollständig entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. In den ausgewiesenen Präventionsgebieten werden Vorkehrungen wie wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde mit Landesmitteln gefördert. Als letzte Möglichkeit ist auch vorgesehen, «Wölfe durch behördliche Anordnung der Natur zu entnehmen», sofern die Voraussetzungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz dafür gegeben sind. «Im Vordergrund müssen die Bemühungen um die Koexistenz von Weidetieren und Wölfen stehen», sagte die Sprecherin des Ministeriums.

Die am 14. Februar vom Bundesrat gebilligte Regelung erlaubt einen Abschuss von Wölfen auch dann, wenn nicht klar ist, ob ein Nutztier von einem Wolf gerissen wurde – und zwar so lange, bis es keine weiteren Schäden mehr gibt. Es bleibt aber dabei, dass jeder Abschuss einzeln genehmigt werden muss.

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