SAARBRÜCKEN. Das Urteil gegen einen Pathologen aus dem Saarpfalz-Kreis wegen Betruges in 17 Fällen sowie wegen Bestechung in 97 Fällen ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken am Dienstag. Der 61-jährige Angeklagte war vor einer Woche von der Wirtschaftsstrafkammer zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Wegen Fluchtgefahr sitzt er bereits seit Februar in Untersuchungshaft.
Der Pathologe hatte seit 2007 niedergelassenen Fachärzten im Bundesgebiet finanzielle Vergütungen zukommen lassen, wenn sie Proben in sein Institut geschickt hatten. Die Anklage warf ihm Abrechnungsbetrug mit einem Schaden von fast 2,6 Millionen Euro vor. Außerdem soll der Mediziner Bestechungsgeld in Höhe von weit mehr als 100 000 Euro gezahlt haben.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt in dem Zusammenhang mittlerweile gegen elf Ärzte aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Gegen den Angeklagten wird zudem in 27 Fällen wegen des Verdachts von Fehldiagnosen auf Krebs bei der Analyse von Gewebeproben ermittelt.