Nach Mord an Unternehmer: BGH hebt Urteil teilweise auf

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FRANKENTHAL. Über drei Jahre nach der Entführung und Ermordung eines Unternehmers aus Ludwigshafen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen eine mutmaßliche Mittäterin aufgehoben.

Der BGH habe die Feststellungen der Strafkammer im Bezug auf ihren Tatbeitrag als nicht ausreichend eingestuft, teilte das Landgericht in Frankenthal am Dienstag mit. Die Frau war wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nun muss sich am Frankenthaler Landgericht eine andere Strafkammer erneut mit dem Fall befassen.

Zudem hob der BGH die Entscheidung des Landgerichts über die Sicherungsverwahrung eines der Mörder auf, auch hierüber muss neu entschieden werden. Ein Verhandlungstermin ist in beiden Fällen bislang nicht bekannt.

Das Landgericht Frankenthal hatte im Herbst 2018 zwei Männer mit türkischer Staatsbürgerschaft und die Frau wegen Mordes an dem Geschäftsmann aus Ludwigshafen sowie eines weiteren Unternehmers aus dem badischen Brühl zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. In einem Fall wurde die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Unternehmer aus Ludwigshafen war Anfang des Jahres 2017 entführt und ermordet worden.

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