Weltfahrradtag: Trierer Polizei gibt wertvolle Tipps

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TRIER. In Zeiten der „Corona-Pandemie“ sieht man vermehrt aktive Leute im Freien und es macht den Familien Spaß, sich einzeln oder gemeinsam sportlich zu betätigen. Dies wird von den Experten zur Gesunderhaltung sogar empfohlen und tut jedem gut. Radfahren steht dabei hoch im Kurs.

Diese Entwicklung begrüßen wir – dennoch ist es uns wichtig aufzuklären und Sie zu sensibilisieren, damit Sie sicher ans Ziel kommen. Größere Veranstaltungen sind zurzeit nicht möglich, so dass wir auf diesem Weg versuchen, möglichst viele Radfahrer*innen zu erreichen.

Wir nehmen den Weltfahrradtag 2020 als Anlass, die städtischen Fahrradgeschäfte mit neustem Präventionsmaterial für Radfahrer auszustatten.

Ein sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten, Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt von und gegenüber Radfahrern sind zur Zeit ganz besonders wichtig!

Unsere Experten für Verkehrssicherheit haben nachfolgend einige Hinweise und Tipps für Ihre nächste Radtour, damit sie sicher ans Ziel kommen:

– Tragen Sie immer einen Helm – auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift für Radfahrer gibt!
– Liebe Erwachsene – seien Sie stets ein gutes Vorbild für Ihre Kinder, denn sie orientieren sich an Ihren Verhaltensweisen!
– Das Fahrrad sollte verkehrssicher sein – vor Antritt der Fahrt, Reifenluftdruck und Verkehrssicherheit überprüfen – auch die Bremsen müssen funktionstüchtig sein!
– Tragen Sie festes Schuhwerk, damit Sie während der Fahrt sicher in die Pedale treten.
– Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen und bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen. Auf Fußgänger muss besonders Rücksicht genommen werden.
Diese haben auf dem Gehweg immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Die Kinder dürfen auf dem Gehsteig deshalb nur langsam fahren.
– Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen.
– Achten Sie besonders auf Fußgänger bei der Nutzung gemeinsamer Rad- und Fußwegen; hier gilt: gegenseitige Rücksichtnahme!
– Benutzung eines Mobiltelefons ist auch für Fahrradfahrer verboten – konzentrieren Sie sich auf den Verkehr und lassen Sie beide Hände am Lenkrad!
– Vom Tragen von Kopfhörern wird abgeraten, denn Sie sollten den Verkehr um sich herum immer mitverfolgen können und achtsam sein.
– Fahren Sie stets vorausschauend, seien Sie jederzeit bremsbereit und beachten Sie den toten Winkel beim Abbiegen von Fahrzeugen.
– Sind gekennzeichnete Radwege vorhanden, müssen Radfahrer diese nutzen!
– Auch als Radfahrer sollten Sie in Ihrem Interesse und um andere zu schützen auf Alkohol verzichten, denn bereits bei geringen

Promillewerten kann ihre Reaktionsfähigkeit nicht unerheblich beeinträchtigt sein. Hinweise:
– bereits ab 0,3 Promille Alkoholwert im Blut kann es strafrechtliche Folgen für Sie haben, wenn es dadurch zu einem Unfall oder gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt
– ab 1,6 Promille Alkoholwert im Blut macht man sich als Radfahrer strafbar
– zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet und Sie können Ihre Fahrerlaubnis verlieren

Bevor Sie sich ein elektrisch betriebenes Rad anschaffen, informieren Sie sich über die verschiedenen Fahrzeugarten und mögliche Führerscheinerfordernisse. Außerdem gibt die Polizei folgende ergänzende Tipps:

Sie sollten ihr Rad durch ein geeignetes Schloss gegen Diebstahl sichern. Den besten Diebstahl-Schutz bieten stabile Ketten-, Bügel- oder Faltschlösser. Das Schloss sollte groß genug sein, um das Rad an einem festen Gegenstand anzuschließen, zum Beispiel an einem Fahrradständer oder an einem Laternenpfahl. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz vor Dieben nicht aus. Achten Sie beim Kauf auf Qualität: Wählen Sie ein zertifiziertes Schloss mit massivem Schließsystem aus hochwertigem Material. Eine weitere Möglichkeit ein gestohlenes Rad wieder zu finden, ist das Anbringen eines versteckten GPS-Tracking-Senders.

Fahrradpass: Der Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Darin können alle wichtigen Daten zum Fahrzeug und dem Besitzer eingetragen werden. Es gibt den Pass als Druckversion und als App zum Download. Hier der Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/diebstahl-von-zweiraedern/fahrradpass-app/

Noch eine Bitte: um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus gering zu halten, beachten Sie auch auf dem Rad die geltenden Schutzbestimmungen.

Die Polizei Rheinland-Pfalz wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

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9 Kommentare

  1. Weitere wertvolle Tipps zum Weltverrattag:
    Das unbegleitete Fahren ist gestattet, das unbekleidete hingegen nicht.
    Stets mindestens zwei Hände am Lenkrad lassen, immer nach vorne schauen und nicht zurück!
    Auch vom Kiffen oder Koksen sollten Sie als Radfahrer*in tunlichst Abstand nehmen.
    Maske tragen ist zwar zurzeit laut drr Kaiserin nicht Pflicht, wird aber empfohlen.
    Allzeit gute Fahrt wünscht Ihre Purzelei!

  2. Schön, dass man den Radfahrern gute Tipps gibt. Noch schöner wäre es, wenn die Polizei sich mal Folgendem annehmen würde, um Radfahrer zu schützen:
    – Ahnden von Falschparkern auf Geh- und Radwegen nach Bußgeldkatalog und nicht mit Ermahnung
    – Ahnden von verstößen bei zu engem Überholen von Radfahrern. Das ist in Trier an der Tagesordnung.
    – Ahnden von Autorasern
    – Aus dem Verkehr ziehen von Autoposern, die meinen in der Stadt (vorzugsweise Abends) mit überlautem Auspuff und rumrasen zu müssen (Alleenring, Alleencenter)
    – Ahnden von Abbiegeverstößen. Es gibt keinen Toten Winkel, es gibt nur unvorsichtige Leute, die weder Spiegel noch Schulterblick kennen.
    – Wenn die gekennzeichneten Radwege da sind, aber zugeparkt sind, muss man diese nicht nutzen. Ebenso müssen diese nicht genutzt werden, wenn diese stark beschädigt sind oder nicht zum Ziel führen.

    Schade, dass die Polizei es nur aus Autofahrersicht sieht.

    • ahnden von Velofahrern die gegen die Einbahnstr fahren , plötzlich vom Gehweg springen und dann noch den Mittelfinger zeigen. ES SIND NICHT IMMER DIE BÖSEN AUTOFAHRER

      • Richtig, ein Idiot bleibt ein Idiot, egal ob auf dem Fahrrad oder im Auto.
        Im Auto habe ich mindestens eine Tonne Stahl um mich herum, auf dem Fahrrad…. nichts. Das macht dann schon einen Unterschied, oder meinen Sie nicht? Es geht hier ja auch nicht um Rechthaben, sondern um Verkehrssicherheit. (und bevor es irgendwer schreibt: ich bin auch von diesen ohne-Licht-Radfahrern genervt, ebenso wie Bürgersteigradlern, oder welchen, die meinen für sie gelten keine Regeln).
        Übrigens sind viele Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Das sieht man als Autofahrer oft nicht, weil die Schilder viel zu klein sind.

        • @ Sascha ….richtig ,ein Idiot bleibt ein Idiot und komischerweise häuft sich diese Gattung von Art Mensch immer mehr bei den “ ICH HAB´IMMER VORFAHRT “ Radlern.

    • Sehr geehrter Sascha. Ich will, bezogen auf ihren Post, Die Sache mal andersherum aufrollen:

      – Ahnden von Radfahrern, die trotz freier Radwege und den extra dafür eingerichteten Lichtzeichen, die Straßen benutzen und so manchen Autofahrer zu einer Vollbremsung zwingen oder den fließenden Stadtverkehr behindern
      – Ahnden von zu dichtem Vorbeifahren und durchschlängeln an roten Ampeln oder Staus mit der Gefahr, ein anderes Fahrzeug zu beschädigen. Das ist in Trier an der Tagesordnung
      – Ahnden von Fahradrasern auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen
      – Aus dem Verkehr ziehen von Rennradfahrern die mit gesenktem Kopf und Stöpseln in den Ohren ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, den Verkehrsraum für sich beanspruchen
      – Ahnden von abbiegenden Radfahrern, die ohne Handzeichen und Beachtung des nachfolgenden Verkehrs einfach nach links zum Abbiegen ziehen obwohl es eindeutige Markierungen für Radfahrer (Fahrradspur, Lichtzeichen) gibt
      – Wenn es gekennzeichnete Radwege gibt und diese nicht benutzt werden obwohl sie vollkommen frei sind MÜSSEN diese genutzt werden

      Schade dass viele Fahrradfahrer glauben, die StVO würde für sie nicht gelten.

      • Nicht zu vergessen diejenigen Radfahrer die meinen auf Fussgängerüberwege Vorfahr t zu haben und nicht einmal schauen ob ein Auto kommt und dann die weiblichen Fahrerinnen mit Kindern auf dem Fahrrad oder im Anhänger die meinen dass sie sakrosankt sind und Regeln für sie nicht gelten

  3. Wie ist es denn, wenn ein gekennzeichneter Fahrradweg mit einem Pfeil versehen ist (Bsp. Weberbach); darf man dann nur in diese Richtung radeln ? Und wer haftet bei einem Unfall, wenn ein Radfahrer gegen die Pfeilrichtung fährt ?

  4. Hier möchte ich mal die Kurierfahrer mit Fahrrad der Apotheke , in Trier Friedrich- Wilhelmstr. ans Kreuz nageln, mit so grünen Rucksäcken unterwegs. Fahren unter aller Sau ist hier nur gediegen formuliert. Am Bereich Südallee/ Friedrich-Wilhelmstr. geht es los, Kampffahrradfahrer Die springen einem Richtung Lorenz- Kellnerstr. plötzlich vors Fahrzeug. Ich weiss nicht in welchem Akkord da vielleicht gearbeitet wird aber das gehört so in dieser Weise moniert

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