MAINZ. Wegen der Corona-Krise werden in Rheinland-Pfalz auch Fristen für die Abgabe von Jahressteuererklärungen verlängert. Wenn die Abgabefrist etwa für eine von einem Steuerberater erledigte Einkommenssteuererklärung bereits am 28. Februar 2020 abgelaufen sei oder demnächst ablaufe, könne fortan Anträgen auf Fristverlängerung rückwirkend ab dem 1. März und bis zum 31. Mai entsprochen werden, teilte das Finanzministerium in Mainz am Montag mit.
Bereits festgesetzte Zuschläge für Verspätungen würden in den Fällen einer verlängerten Frist erlassen. Auch bei der Verlängerung von Fristen zum Beispiel für Stellungnahmen, angeforderte Unterlagen oder bei Rückfragen wollen die Finanzbehörden großzügig agieren.
Wegen der angespannten Personallage in den Steuerberatungskanzleien sei es sachgerecht, für einen gewissen Zeitraum auf die Prüfung des Verschuldens einer versäumten Frist zu verzichten, teilte das Ministerium weiter mit. Ministerin Doris Ahnen (SPD) sagte, die Landesregierung trete den Auswirkungen der Pandemie mit aller Entschlossenheit entgegen, sowohl was die gesundheitlichen als auch was die wirtschaftlichen Herausforderungen angehe.

















