Einschränkungen des öffentlichen Lebens: Triererinnen und Trierer bisher diszipliniert

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Foto: Presseamt Trier

TRIER. Der erste Tag mit weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Trier ist ruhig und ohne große Komplikationen verlaufen. Die Landesregierung und die Stadt Trier hatten in den vergangenen Tagen die Schließung vieler Geschäfte angeordnet, Hygienemaßnahmen in den noch offenen Supermärkten vorgeschrieben und Versammlungen von über fünf Personen verboten, um damit die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Ordnungsdezernent Thomas Schmitt resümierte am Samstagabend: „Man hat den Eindruck, dass die Botschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen ist. Die allermeisten haben sich an die Anweisungen gehalten. Wir danken allen Triererinnen und Trierern dafür, dass sie Verständnis für die Einschränkungen haben.“

Kontrolliert werden die Einschränkungen durch das Ordnungsamt der Stadt Trier. Die Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes werden dabei durch Kollegen aus dem Amt unterstützt, die sonst Verkehrsüberwachung machen. Überprüft wurde, ob die Geschäfte wie angeordnet geschlossen waren und wie viele Menschen sich in noch geöffneten Geschäften oder Restaurants mit Mitnahme-Möglichkeit befanden. In den meisten Fällen wurden die Regeln eingehalten, nur in Einzelfällen mussten die Mitarbeiter einschreiten, ohne dass bisher Strafen verhängt wurden.

Einige große Supermärkte setzten die Hygienemaßnahmen vorbildlich um, bei anderen sieht der Ordnungsdezernent noch Nachbesserungsbedarf. Sollten diese bei weiteren Kontrollen am Montag nicht die Regeln einhalten, droht eine sofortige Schließung. Ein Nagel- und Tattoo-Studio hatte am Samstag entgegen der Anweisungen noch geöffnet und wurde geschlossen. In einem Döner-Imbiss befanden sich auf acht Quadratmetern drei Kunden. Die Inhaberin wurde daraufhin belehrt, dass sie die Kunden nur noch einzeln einlassen darf und darauf achten muss, dass sich auch vor der Tür keine Schlangen bilden oder die nötigen Abstände zwischen den Kunden eingehalten werden. Der Außerhaus-Verkauf in solchen Imbissen oder an Imbissbuden ist noch erlaubt, es darf aber nicht mehr vor Ort verzehrt werden.

Mehrere Baumärkte, die nach wie vor geöffnet sein dürfen, wurden kontrolliert. Dabei wurden die Regeln weitgehend beachtet: Die Kunden wurden nur nach und nach eingelassen, im Eingangsbereich wurde Desinfektionsmittel bereitgehalten, an den Kassen hielten die Kunden die nötigen Abstände ein. Mitarbeiter des Ordnungsamtes fuhren zudem zahlreiche der geschlossenen Kinderspielplätze in der Stadt an. Sie waren menschenleer, ebenso wie der Palastgarten bei einer Überprüfung um die Mittagszeit.

Die Kontrollen werden bis in die Nacht und auch am Sonntag fortgesetzt.

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