TRIER. Im Rahmen der eingeführten Grenzkontrollen zu Luxemburg bitte die Bundespolizei Trier um Beachtung, dass der Grenzübertritt nur noch an den nachfolgend aufgeführten Grenzübergangsstellen zulässig ist:
– BAB 64, Mesenich
– Obermosel
B 419 Wincheringen und Wellen
– Sauer
B 418 Wasserbilligerbrück
B 257 Echternacherbrück
– Our
B 50 Roth
B 410 Dasburg
– Hauptbahnhof Trier
Alle anderen Grenzübergänge sind geschlossen und nicht mehr für die Ein- und Ausreise nutzbar.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.