Illegales Lotto: Untersagungsverfügung gegen «Lottoland» rechtskräftig

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SAARBRÜCKEN. Der Zweitlotterie-Anbieter Lottoland darf im Internet nach einer Verfügung der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) nicht mehr auf den Ausgang traditioneller Lotterien wetten oder dafür werben: Eine entsprechende Untersagungsverfügung sei rechtskräftig, teilte die LMS am Montag in Saarbrücken mit.

Das Unternehmen Lottoland Limited habe seine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom April 2019 zu der Verfügung der LMS Ende vergangener Woche zurückgenommen.

«Der Abschluss des Rechtsstreites zur Untersagungsverfügung der LMS hat Bedeutung nicht nur für das Saarland, sondern für die deutsche Glücksspielregulierung insgesamt», teilte der stellvertretende Direktor der LMS, Jörg Ukrow, mit.

Lottoland mit Sitz in Malta gehört zu den sogenannten Zweitlotterien, die keine Wettlizenz in Deutschland haben, sondern in einem anderen EU-Land. Diese Anbieter sind damit in Deutschland nicht reguliert und agieren in einer rechtlichen Grauzone. Bei Zweitlotterien kann auf die Gewinnzahlen traditioneller Lotterien gewettet werden.

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