DLRG sieht Badeunfälle in Rheinland-Pfalz auf tiefstem Stand

0
Wasserretter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) fahren in einem Schnellboot. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

BAD NENNDORF. In Rheinland-Pfalz sind im Jahr 2019 nach Darstellung des DLRG so wenige Menschen beim Baden ertrunken wie noch nie seit Beginn der Statistik vor 20 Jahren. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zählte neun Badetote im vergangenen Jahr.

2018 waren noch 22 Menschen beim Baden in Seen, Flüssen, Bächen, Kanälen, Bädern und anderen Gewässern ums Leben gekommen. Die DLRG erfasst die Badetoten seit 2000 statistisch, für die Jahre davor hat sie keine Zahlen. Das Statistische Bundesamt – dessen Statistik aber nicht ganz vergleichbar ist – kommt auch vor 2000 nicht auf weniger Badetote. Fast so wenig wie 2019 waren es nach DLRG-Angaben 2005 und 2014 mit je zehn.

«Je mehr Tage wir mit hochsommerlichem Wetter haben, die zum Baden und Schwimmen einladen, desto höher fallen auch die Ertrinkungszahlen aus», sagte ein DLRG-Sprecher. 2018 war das Wetter besonders lange sommerlich gewesen. Mittel- und langfristige Faktoren, wie die Bewachung der Badestellen oder ob und wie gut die Menschen schwimmen können, lassen sich dem Sprechers zufolge aus den Zahlen nicht ablesen.

Auch bundesweit ist laut DLRG im Jahr 2019 die Zahl der Badetoten im Vergleich zum Jahr davor gesunken. 417 Menschen ertranken danach im vergangenen Jahr in Gewässern, Bädern und Pools, 2018 waren es 504 gewesen. Fast 80 Prozent der Ertrunkenen seien Männer gewesen. Dies sei vor allem auf geringeres Risikobewusstsein und Selbstüberschätzung, aber auch Alkoholkonsum zurückzuführen, sagte der DLRG-Sprecher.

Vorheriger ArtikelSoldat verlässt nach Infektion Klinik: Schule öffnet wieder
Nächster ArtikelBundespolizeiinspektion Trier erhält neunfache Verstärkung

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.