Mitbewohner mit 45 Messerstichen erstochen: Schuldfähigkeit geprüft

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Mann mit Messer vor einem Blaulicht
Foto: dpa Archiv

ZWEIBRÜCKEN. Eine 31-Jährige soll ihren Mitbewohner erstochen haben – das Verfahren gegen die Beschuldigte hat am Mittwoch vor dem Landgericht Zweibrücken begonnen. Der Frau wird Totschlag vorgeworfen. Im Raum stehe jedoch auch die Frage der Schuldfähigkeit, sagte ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt.

Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass die Frau unter einer paranoid-halluzinatorischen Psychose leide und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden sollte. «Es sind also zwei Schritte zu prüfen: Hat die Frau die Tat begangen? Und falls Ja: Wie ist ihre Schuldfähigkeit?», sagte der Sprecher. Es sei üblich bei solchen Verfahren, dass ein Sachverständiger teilnehme, um sich einen Eindruck von der Beschuldigten zu verschaffen.

Die 31-Jährige soll im Sommer 2019 in Pirmasens im Zustand einer krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit mit 45 Messerstichen ihren Mitbewohner getötet haben. Bis Ende Januar sind fünf weitere Termine im Landgericht vorgesehen. «Solche Verfahren sind im allgemeinen aufwendiger als andere Fälle», sagte der Justizsprecher.

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