A.R.T. beanwortet die „Windelfrage“

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat anlässlich seiner letzten Verbandsversammlung in 2019 die Ergebnisse der Prüfaufträge aus den verschiedenen Landkreisen zum Thema „Windelbonus“ vorgestellt.

Ob es künftig Windelsäcke geben wird, liegt nun im Ermessensspielraum der Landkreise und der Stadt Trier.
Darüber hinaus wurde der Wirtschaftsplan 2020 beschlossen, der für das kommende Jahr ein insgesamt großes Investitionspaket vorsieht.

Die Windelfrage – entscheidet sich voraussichtlich erst 2020

Im Vorfeld der ab Januar geltenden Neuregelungen in Sachen Müllabfuhr wurde viel diskutiert. Es ging dabei auch um Sozialverträglichkeit und Familienfreundlichkeit. Zwei Gruppen standen dabei im Fokus: Familien mit Kleinkindern und pflegende Haushalte. Am Ende verband beide die gleiche Sorge. Durch die verursachergerechten Abfallgebühren werden Haushalte mit mehr Abfall stärker zur Kasse gebeten als jene, die nur wenig Abfall entsorgen. Die Forderung nach einer Unterstützung oder einem Ausgleich der Mehrkosten wurde durch die zuständigen Gremien an den A.R.T. herangetragen. Entsprechende Prüfaufträge wurden erteilt, und der A.R.T. aufgefordert, in seiner letzten Verbandsversammlung 2019 das Ergebnis dieser Prüfung vorzustellen.

„Rechtlich ist die bisher vereinzelt praktizierte gebührenbefreite Ausgabe von Windelsäcken oder Leerung des Restabfallbehälters für Familien mit Wickelkindern oder pflegende Haushalte nicht zulässig, da sie wenige Gebührenschuldner begünstigt und dies gegen das sogenannte Äquivalenzprinzip des Kommunalen Abgabengesetzes verstößt.“ erklärt Kirsten Kielholtz, Pressesprecherin des A.R.T.

Von allen geprüften Möglichkeiten und deren Anwendbarkeit auf das Verbandsgebiet des A.R.T. blieb im Ergebnis ein Lösungsansatz, der sowohl gebührenrechtliche Vorgaben erfüllt, höhere Kosten für die betroffenen Haushalte vermeidet und außerdem Unterstützungsmöglichkeiten durch die Kommunen bietet. Dieser Ansatz sieht vor, dass der A.R.T. Windelsäcke den Kommunen gegen ein kostendeckendes Entgelt zur Verfügung stellt. Die Kosten würden somit von den Kommunen übernommen, welche dann entscheiden, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen sie die Windelsäcke an ihre Bürgerinnen und Bürger ausgeben möchten. Im Rahmen der 14-täglichen Sammeltouren könnten die Säcke dann mitgenommen werden.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben einer Satzungsänderung zugestimmt, die diese Lösung für alle Gebietskörperschaften ermöglicht. Ob dieser Lösungsansatz in den Landkreisen bzw. der Stadt Trier umgesetzt wird, muss nun in den einzelnen Gebietskörperschaften individuell beraten werden. Eine diesbezügliche Entscheidung wird für das Frühjahr 2020 erwartet. Lediglich im Landkreis Vulkaneifel wird es im Rahmen der noch anstehenden Kreistagssitzung voraussichtlich noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommen.

Wirtschaftsplan 2020
Im nächsten Punkt der Tagesordnung befasste sich die A.R.T. Verbandsversammlung mit der Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2020. Trotz der bereits beschlossenen Anpassungen der Gebühren muss nach wie vor von einer Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4,5 Millionen Euro ausgegangen werden. Dies liegt darin begründet, dass die eigentlich für die Deckung aller Kosten erforderlichen Gebühren in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg um mehr als die jetzt erfolgte Anpassung hätten erhöht werden müssen. Die politischen Vertreter in der Verbandsversammlung des A.R.T. hatten sich gegen eine Gebührenerhöhung in voller Höhe und für zwei Gebührenschritte ausgesprochen. . Im kommenden Jahr werden die Mindereinnahmen noch durch den weiteren Verzehr von Eigenkapital ausgeglichen. Ob und in welcher Höhe eine weitere Anpassung dann notwendig sein wird, hängt entscheidend von der tatsächlichen Entwicklung der Gebühreneinnahmen ab. Der Zweckverband wird sowohl die Einsparungen durch reduzierte Restabfallmengen sowie die veränderten Einnahmen durch seltenere Inanspruchnahme der Leerungen der Restabfallgefäße beobachten, um daraus die notwendigen Entscheidungen für 2021 ableiten zu können.

Neben den Gebühreneinnahmen liegt ein wesendtliches Augenmerk auf dem beachtlichen Investitionsvolumen. „Wir planen für das kommende Jahr mit Investitionen in Höhe von 67 Millionen Euro, von denen 45 Millionen Euro in Neubauten und technische Anlagen und 22 Millionen Euro in die Sanierung von Altlasten investiert werden sollen “ erklärt Stefan Mock, stellvertretender Verbandsdirektor. „Während bei den Neubauten der Ausbau der Abfallbehandlungsanlage in Mertesdorf oder von Wertstoffhöfen im Vordergrund steht, sind bei der Altlastensanierung der Rückbau der Deponie Saarburg sowie Oberflächenabdichtungen auf den Deponien Mertesdorf, Sehlem und Plütscheid von Bedeutung.

Diese Maßnahmen dienen dazu, Kosten für die Entsorgung von Abfällen und für die Nachsorge von Deponien zu reduzieren, um sodass Gebührenaufkommen möglichst konstant zu halten.

Doch auch andere Einflussfaktoren spielen bei der Gebührenkalkulation eine Rolle. So betrachten die ART-Verantwortlichen mit Sorge die fehlenden Erlöse aus der Metallverwertung und der Altpapierverwertung. Die dort bisher erzielten Einnahmen haben in den vergangenen Jahren den Gebührenhaushalt deutlich entlasten können – gegenwärtig gibt es für den Verkauf von Altmetallen und Altpapier nur noch weniger als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr. Das Gleiche zeigt sich bei den Zinseinnahmen aus der Anlage der Deponierückstellungen – die Einnahmen sinken weiter.

A.R.T. Mitarbeiter im Dauereinsatz
Für Geduld und Verständnis bei den aktuell laufenden Behälteränderungen warben Verbandsvorsteher Landrat Gregor Eibes und Verbandsdirektor Max Monzel. Der A.R.T. hat in den vergangenen Wochen 140.000 Kundenanschreiben verschickt. In der Vulkaneifel und im Eifelkreis Bitburg-Prüm haben daraufhin 40% der Kunden andere Behälter beauftragt. Selbst in Trier/Trier-Saarburg, wo die Berechnung der Mindestbehältergröße wie bisher erfolgt, gab es viele Rückmeldungen. Überraschend wenig Beauftragungen gab es bislang für den Hol- und Bringdienst in der Stadt Trier. Bisher liegen dem A.R.T. hierzu nur Aufträge von weniger als 15% der Kunden vor.

Der A.R.T. verweist darauf, dass man trotz erheblicher personeller Aufstockung in der Verwaltung bei dem derzeit hohen Anruferaufkommen mit zum Teil über 3.200 Anrufen pro Tag mit Wartezeiten rechnen müsse. Das bedeutet 300% mehr Anrufe als im normalen Tagesgeschäft. Lange Wartezeiten lassen sich daher momentan nicht vermeiden. Vor allem Anfragen zum Thema Behältergröße können per Email oder über die ART APP an den Verband übermittelt werden. Die Bearbeitung erfolgt dann in der Reihenfolge des Maileingangs.

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2 Kommentare

  1. Ist es nicht diskriminierend oder zumindest sehr indiskret wenn inkontinente Erwachsene gezwungen werden, sofern sie vom Gebührenausgleich profitieren wollen, ihre Windelsäcke für jeden erkennbar vor die Tür zu stellen? Auf die Weise erfährt die Kommune und die Nachbarschaft, bei gleichzeitiger Abwesenheit wickelbedürftiger Kinder in den jeweiligen Haushalten, sehr deutlich und volontär von der schambehafteten Erkrankung inkontinenter Menschen?
    MfG Florian

  2. Wir werden mal wieder alle über den Tisch gezogen! Herzlichen Dank an die ART und die entsprechenden Vetreter, schämt Euch.
    Die Folge dieser „großartigen“ Idee wird sein, dass der Müll illegal in der Natur entsorgt wird.
    Wie kann man nur so profitgeil und kurzsichtig Entscheidungen treffen, es wird in diesem Land langsam unerträglich.

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