Toter Radfahrer: Sechs Jahre Haft für Autofahrer

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Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Ein Autofahrer ohne Führerschein, der im Westerwald einen Radfahrer tödlich verletzt hat und weitergefahren ist, muss sechs Jahre hinter Gitter.

Der 47-Jährige wurde am Montag wegen «versuchten Mordes durch Unterlassen» verurteilt, wie das Landgericht Koblenz mitteilte. Er habe sich nicht um Hilfe für das Opfer gekümmert. Den Führerschein könne er frühestens vier Jahre nach Beginn der Rechtskraft des Urteils wiederbekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft beantragt, die Verteidigung eine «milde Strafe» wegen fahrlässiger Tötung.

Der Autofahrer hatte bei dem Unfall im Januar bei Weitersburg nach eigener Aussage nur einen Wildunfall vermutet. Deswegen sei er nach dem Schneiden einer Linkskurve mit durchgezogener Mittellinie weitergefahren, ohne sich um das entgegengekommene Opfer zu kümmern. Der 68 Jahre alte Radfahrer starb bei winterlicher Kälte und in abendlicher Dunkelheit etwa eine Stunde später am Unfallort. Staatsanwältin Rachel Weingärtner sagte im Prozess, bei rascher Hilfe hätte er «möglicherweise überlebt». Der Radfahrer sei mit einer Stirnlampe und Reflektoren gut sichtbar gewesen.

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