Abgelehnt: Kein grünes Licht für Straußenfarm im Kreis Kusel

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KUSEL/KOBLENZ. Im wirtschaftlich schwachen Kreis Kusel gibt es vorerst kein grünes Licht für eine beantragte Straußenfarm mit mindestens fünf Arbeitsplätzen. In einem Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz um die verweigerte tierschutzrechtliche Erlaubnis sagte Klägeranwalt Jochen Kerkmann nach fast eineinhalbstündiger Verhandlung am Mittwoch in Koblenz: «Wir nehmen die Berufung zurück.» Zuvor war der Kläger aus Gerlingen bei Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße schon in der ersten Instanz gescheitert.

Vor dem OVG sagte der Kaufmann und Landwirt, die Gemeinde Horschbach im Kreis Kusel stehe voll hinter seinem Projekt mit den großen Laufvögeln. Es sei schwer, als Bauer heute zu überleben, wie auch die bundesweiten Protesten von Landwirten am Dienstag gezeigt hätten. Die Haltung von Straußen habe viele wirtschaftliche Vorteile.

Die beklagte Kreisverwaltung Kusel ist nicht grundsätzlich gegen das Projekt, hält aber das von dem Kläger gekaufte einstige Damwildgehege bei Horschbach für zu steil. Das sah auch das OVG so. Kreis-Veterinär Udo Wissinger sagte: «Der Strauß findet da gar keinen Halt, runterwärts geht die Post ab.» Teils gebe es Steigungen von mehr als 40 Prozent. Bei einer Panik könnten die sehr schnellen Laufvögel stürzen oder gegen Zäune knallen. Aber auch an weniger steilen Stellen werde es schwierig: «Wir haben in diesem Gehege fast nur Gefälle über sieben Prozent, da rupfen die kein Gras mehr», ergänzte der Amtstierarzt.

Anwalt Kerkmann kritisierte, Kreis und OVG legten Vorgaben des Bundesagrarministeriums zu Geländeneigungen bei Straußenhaltungen willkürlich viel zu rigide aus. Mit Blick auf einen laufenden neuen tierschutzrechlichten Antrag beim Kreis Kusel stellte er den Richtern des OVG einen weiteren juristischen Vorstoß im Falle einer Ablehnung in Aussicht: «Ich gehe auch davon aus, dass wir uns wiedersehen.»

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