Polizei-Gewerkschaft: Dutzende Tötungsdelikte unentdeckt

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MAINZ. In Rheinland-Pfalz werden nach Schätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) jedes Jahr rund 150 Todesfälle fälschlicherweise als natürlich eingestuft.

Dadurch blieben etwa 50 bis 60 Tötungsdelikte unentdeckt. Genaue Zahlen seien aber schwer zu nennen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz, Bernd Becker, der Deutschen Presse-Agentur. «Es werden ja nur die Fälle bekannt, die um ein Haar nicht bekannt geworden wären.» Die Problematik war am Dienstag auch Thema bei einer Tagung der Gewerkschaft in Mainz.

Grund für die unentdeckten Todesursachen sind laut Becker Fehleinschätzungen bei der Leichenschau. Zurzeit sei jeder Arzt per Gesetz dazu verpflichtet, diese durchzuführen. Oft fühlten sich die Ärzte aber überfordert, viele seien nicht ausreichend fortgebildet, sagte Becker. So würden Tötungsdelikte, Suizide oder häusliche Unfälle zum Teil nicht erkannt und als natürlicher Tod eingestuft.

Die GdP Rheinland-Pfalz fordert deshalb die Einführung des sogenannten «Österreichischen Modells». Dieses sieht vor, dass es in jedem Bezirk qualifizierte Ärzte gibt, die für die Leichenschau zuständig sind. Gleichzeitig sollten andere Ärzte nicht mehr dazu verpflichtet werden.

Jedes Jahr sterben in Rheinland-Pfalz etwa 45 000 Menschen. Zur Hilfe gerufene Notärzte dürfen laut GdP nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. «In aller Regel wird die endgültige Todesbescheinigung vom Hausarzt ausgestellt», sagte Becker: «Auch wenn er das eigentlich nie macht und die Vorlesung vor 20 Jahren auch wieder vergessen hat.»

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte, man nehme Hinweise auf mögliche Verbesserungen ernst. Daher sei auch eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die das Thema praxisnah bespreche, sich auch mit anderen Verfahren der Leichenschau befassen und mögliche Veränderungen hierzulande prüfen werde.

Die Ministerin betonte auch, die Ärzteschaft im Land, der die Aufgabe der Leichenschau übertragen sei, sei entsprechend ausgebildet und könne sich in Fortbildungsveranstaltungen weiterqualifizieren, um die «hohe Verantwortung» zu tragen. «Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Aufgabe in Rheinland-Pfalz verantwortungsvoll wahrgenommen wird und sich unser System im Grundsatz bewährt hat.»

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz unterstützt die Forderung der GdP nach speziellen ärztlichen Leichenbeschauern nicht. «Die Forderung ist in einer Zeit, in der immer weniger Ärzte zur Verfügung stehen, auch nicht abbildbar», sagte der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Günther Matheis. Auch er verwies auf regelmäßige Fortbildungen, um die Qualität der Leichenschau sicherzustellen. Diese können laut Matheis aber durchaus noch mehr gefördert und intensiviert werden.

Man wisse, dass es zurzeit allgemein zu wenig Ärzte gebe, um die Forderung der GdP sofort umzusetzen, sagte Becker. Die qualifizierte Leichenschau solle aber in der Zukunftsplanung berücksichtig werden. Ein erster Schritt sei die Schaffung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe namens «Mainzer Initiative Qualifizierte Leichenschau» gewesen. Gemeinsam mit der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz, dem Gesundheitsamt Mainz-Bingen, der Landesärztekammer und dem Ministerium sollen dort erste Schritte diskutiert werden. Die Überlegungen dürften vor Rechts- und Finanzierungsfragen aber nicht halt machen, forderte Becker: «Es ist ein vollkommen unakzeptabler Gedanke, dass so viele Tötungsdelikte unentdeckt bleiben.»

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