BAD KREUZNACH. Nach einem tödlichen Schuss auf eine 86-Jährige bei einer Treibjagd hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen Jäger wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Damit schloss sich der Einzelrichter am Freitag vollumfänglich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte dem 61-jährigen Verurteilten im Schlussplädoyer vorgeworfen, bei der Jagd auf ein Wildschwein im November 2018 bewusst fahrlässig gehandelt zu haben: Leichtfertig habe er mit seinem Gewehr hangabwärts geschossen, ohne zu wissen, dass sich die Getötete in ihrem Garten direkt in der Schusslinie befunden habe.
Die Aussage des 61-Jährigen, lediglich «ausgerutscht» zu sein – und deswegen in diese Richtung geschossen zu haben – hielten weder Staatsanwaltschaft noch der Richter für glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer Schutzbehauptung, der Richter nannte die Angaben des Mannes insgesamt «schwammig» und «abenteuerlich». Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte an, in Berufung zu gehen.