Medienanstalt: Kein Verstoß bei TV-Beitrag «Saarbrooklyn»

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Foto: Katja Sponholz / dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Der umstrittene Spiegel-TV-Beitrag «Saarbrooklyn» über die Stadt Saarbrücken verstößt nach Ansicht der Niedersächsischen Landesmedienanstalt nicht gegen journalistische Grundsätze.

Das teilte die zuständige Behörde in Hannover am Freitag mit. Sie wies damit eine Programmbeschwerde der saarländischen Landeshauptstadt zurück, die sich durch den am 15. Juli 2019 vom Sender RTL ausgestrahlten Beitrag stark verzerrt dargestellt sah.

Der Film, der soziale und gesellschaftliche Probleme thematisiere, halte gesetzliche Ausgewogenheitsanforderungen ein, teilte die Landesmedienanstalt mit. Es gebe kein Neutralitätsgebot, das es untersagen würde, Probleme aus einem bestimmten Blick zu schildern.

Die Stadt Saarbrücken akzeptiere die Entscheidung, teilte Rechtsdezernent Jürgen Wohlfahrt mit. Gleichwohl halte die Kommune an ihrer inhaltlichen Kritik fest. Der «tendenziöse Beitrag» habe in der Saarbrücker Stadtgesellschaft an vielen Stellen für Empörung gesorgt.

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