Gesetz zur Aufwertung von Quartieren in RLP lässt auf sich warten

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Die geplante Änderung des rheinland-pfälzischen Gesetzes zur Aufwertung von Innenstädten und Stadtquartieren mit Hilfe privater Initiativen kommt nicht weiter – wegen der Gesetzgebung im Bund. Zentral für die Neukonzeption des sogenannten Landesgesetzes über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) sei die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts auf Bundesebene, teilte das Wirtschaftsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Entsprechend kann in Mainz derzeit nur vorbereitet und abgewartet werden.

Grob gesagt soll das LEAPG ermöglichen, dass sich Grundeigentümer und Gewerbetreibende zusammentun, in einen Topf zahlen und auch Beiträge erheben können, um mit dem Geld ein definiertes Areal aufzuhübschen. Die jeweilige Stadt würde die unter gewissen Voraussetzungen von allen Anwohnern zu verlangende Abgabe einziehen und an die Organisatoren reichen. So soll es gelingen, privates Kapital für die Entwicklung etwa von Innenstädten zu gewinnen. Das Prinzip geht zurück auf die aus Nordamerika stammende Idee der Business Improvement Districts (BIDS).

Die bewertet die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHK) im Land als ein «erfolgversprechendes Instrument», um Innenstädte und Stadtteilzentren attraktiver zu machen. «Die bisherige rechtliche Regelung krankt jedoch aus Sicht der IHKs an einem unklaren Finanzierungsschlüssel bei der Umsetzung konkreter Projekte.» Das derzeitige LEAPG laufe ins Leere, «weil in der Praxis keine umsetzbaren und rechtssicheren Lösungen für faire und transparente Finanzierungen» zu finden seien.

Der Wert von Grundstücken in Deutschland wird bisher nach vor Jahrzehnten festgelegten Werten berechnet. Das Bundesverfassungsgericht befand diese Bemessungsgrundlage für veraltet und forderte eine neue, so dass die Bundesregierung an einer Grundsteuerreform basteln muss. Zentral für die Berechnung der Grundsteuer ist bislang der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert für ein Gebäude, der dann mit weiteren Werte verrechnet wird.

Auf Bundesebene solle nun der Einheitswert durch einen neuen Grundsteuerwert ersetzt werden, erklärte das Mainzer Ministerium. Weil im bisherigen LEAPG der Einheitswert der einzig zulässige Verteilungsmaßstab für Abgaben sei, wirke sich das Gesetzgebungsverfahren des Bundes unmittelbar auf den Gestaltungsspielraum des Landes aus. «Ziel ist es, den Gesetzentwurf zur Änderung des LEAPG soweit vorzubereiten, dass nach Verabschiedung der neuen bundesgesetzlichen Regelungen zeitnah in die Ressortabstimmung eingetreten werden kann.»

Die IHKs hoffen, dass 2020 der rechtliche Rahmen steht und dann auch hierzulande erste BIDS-Projekte angegangen werden können. «Die Städte Mayen, Koblenz und Pirmasens haben bereits heute Interesse bekundet.»

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