Mit Messer auf Tochter gestochen – Urteilsverkündung nach Familiendrama in Trier-Süd.

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TRIER. Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat am heutigen Tag im ein Urteil im Falle des Familiendramas in Trier-Süd mit folgendem Tenor verkündet:

„Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie in weiterer Tateinheit mit Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund zu einer Freiheitsstrafe von sieben (7) Jahren und sechs (6) Monaten verurteilt.“

Dem 63 jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, am 21.10.2018 in Trier seiner Tochter in Tötungsabsicht mit einem Messer lebensbedrohliche Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt zu haben. Im Anschluss soll der Angeklagte in Selbsttötungsabsicht sich selbst Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt haben.

Die schwerverletzte Geschädigte schleppte sich anschließend aus ihrer Wohnung in den Hausflur, wo sie von Nachbarn gefunden und im Anschluss notärztlich versorgt wurde.

Der Angeklagte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und befand sich seit dem 23.10.2018 in Untersuchungshaft.

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