Offene Geldstrafe nicht gezahlt – Bundespolizei bringt Gesuchten in JVA Trier

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Trier kontrollierte gestern in Trier-Nord einen 26-jährigen algerischen Staatsangehörigen.

Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab gleich mehrere Ausschreibungen: Die Staatsanwaltschaften Kleve und Köln wollten aufgrund einer zurückliegenden Körperverletzung und eines besonders schweren Falls des Diebstahls den gegenwärtigen Aufenthaltsort des Mannes erfahren.

Des Weiteren lag gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln aus dem Jahr 2014 vor. Nach einem versuchten Diebstahl musste der Mann eine Geldstrafe von 1200 Euro bezahlen. Er hatte aber bisher lediglich 370,00 EUR entrichtet. Bereits am 6. Juli 2019 hatte ihn in Trier eine Streife der Bundespolizei kontrolliert und aufgefordert den fehlenden Betrag von 830,00 EUR innerhalb einer Woche zu begleichen.

Die Zahlung war jedoch nicht erfolgt. Die Person konnte den geforderten Betrag nicht aufbringen. Sie wurde zur Verbüßung einer 83-tägigen Freiheitsstrafe in die JVA Trier verbracht.

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