Schüler bekommen mit neuem Gesetz mehr Mitbestimmungsrechte

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Schüler in Rheinland-Pfalz bekommen mehr gesetzlich verankerte Mitwirkungsrechte. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) legte dem Kabinett am Dienstag den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes vor.

Dazu gehört ein Mitbestimmungskatalog, der die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen etwa bei Veränderungen des Schulgebäudes, Konzepten zu Klassenfahrten oder der Veränderung der Hausordnung vorsieht. Alle Schulen sollen Schülervertretungen haben, auch Grundschulen, wo dies bisher noch nicht durchgehend der Fall ist.

«Unsere Schulen leben von der Zusammenarbeit der gesamten Schulgemeinschaft», erklärte Hubig. Deshalb sollten die Mitwirkungsmöglichkeiten für Schüler deutlich erweitert werden. «Von der Grundschule bis zu den weiterführenden Schulen sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler stärker einbringen, wenn es um die Belange ihrer Schule geht. Das ist gelebte Demokratie.» Damit werde auch ein Ziel des Koalitionsvertrags von SPD, FDP und Grünen umgesetzt.

Das künftige Schulgesetz soll auch festschreiben, «dass digitale Lehr- und Lernsysteme zum Unterricht in Rheinland-Pfalz gehören». Außerdem sollen alle öffentlichen Schulen eine landeseinheitliche Software zur Schulverwaltung einsetzen, mit der auch die amtliche Schulstatistik erleichtert wird.

Im Anschluss an die Befassung im Kabinett können die betroffenen Verbände Stellung zum Gesetzentwurf nehmen. Danach sind noch Änderungen möglich, ehe der Gesetzentwurf dann von der Landesregierung verabschiedet und im Landtag eingebracht wird. Das neue Schulgesetz soll 2020/2021 in Kraft treten, also zum übernächsten Schuljahr.

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