Bei Medikamenten auf Rezept – Bundesgerichtshof verbietet Apotheken-Geschenke!

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Taschentücher, Halsbonbons und Co. – die netten Kleinigkeiten, die es in der Apotheke als Dreigabe zum Rezept-Medikament gab sind nun Geschichte!

Wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden hat, sind auch Geschenke im Centbereich verboten, wenn Kunden ein Rezept einlösen. Hintergrund: Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen in Deutschland überall gleich viel kosten. Diese Preisbindung haben manche Apotheker mit Kundenpräsenten unterlaufen – doch damit soll nun Schluss sein.

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6 Kommentare

  1. Deutsche Apotheken werden gegängelt. Für ein Päckchen Tempo……wir bekommen dort Krebsmedikamente, Wert der Packung fast 7000 Euro und dazu gibts eine kleine Tube Handcreme. Wir kaufen nicht dort weil es die Handcreme gibt sondern weil die Apotheke in unserer Nähe liegt. Flavio Becca in Luxemburg kauft Luxusuhren in riesigen Umfang und besticht „vermutlich“ damit Politiker für Bauaufträge. Frühere Verfahren mangels Beweise eingestellt und neue Prozesse laufen. Steuermilliarden werden rausgeschmissen für getürkte Ausschreibungen. Ausgang ungewiss. Hallo Deutschland, hallo Europa, aufwachen und bei den richtigen ansetzen. Man könnte kotzen. Aber ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte.

  2. Ach ja…..übrigens jeder dusslige Baumarkt und auch Aldi und Co dürfen mit Rabatten und Prozenten werben. Also nix ruinöser Wettbewerb. Doc Morris lacht sich schon ins Fäustchen, auch andere Versandapotheken in der BRD. Vielen Dank BGH für so ein tolles Urteil. Ähem muss ich jetzt das Tempopäckchen zurückgeben????

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