Wenig Nachfrage nach Geschlechtseintrag „divers“

In Stellenausschreibungen ist inzwischen oft zu lesen (m/w/d). Darin spiegelt sich die Einführung der Geschlechtsoption divers wider. Entsprechende Anträge zu Änderungen des Geschlechtseintrags gibt es bislang kaum.

0
Foto: Foto: Jan Woitas / dpa-Archiv

MAINZ. Der neue Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen ist in Rheinland-Pfalz bislang wenig nachgefragt. In Bad Neuenahr-Ahrweiler haben bislang zwei Menschen beantragt, ihr Geschlecht in «divers» zu ändern, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Standesämtern ergab.

Vier Menschen beantragten danach, ihren Geschlechtseintrag zu streichen: einer in Kaiserslautern und drei in Trier. Ein Grund für die Zurückhaltung könne die Furcht vor weiterer Diskriminierung sein, sagte Esther Lau, Vorstandsmitglied im Verein «Queer Mittelrhein».

Einige Menschen mehr nutzten das neue Gesetz jedoch, um ihr Geschlecht von männlich in weiblich oder von weiblich in männlich zu ändern – zwei in Neuwied, zwei in Trier und zwei in Zweibrücken.

Der Bundestag hat die Einführung des neuen Geschlechtseintrags Mitte Dezember 2018 beschlossen – verkürzt ist in diesem Zusammenhang oft vom «dritten Geschlecht» die Rede. Das Parlament setzte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Eine Kampagnengruppe um die intersexuelle Vanja aus Leipzig hatte zuvor geklagt.

Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig ausgeprägt. Die Schätzungen zur Zahl der Betroffenen gehen stark auseinander. Das Bundesverfassungsgericht berief sich 2017 in seinem Beschluss zum Thema auf eine Quelle, derzufolge es bundesweit circa 160 000 Intersexuelle geben könnte.

Für Transsexuelle gelte weiterhin das Transsexuellen-Gesetz, heißt es unter anderem beim Standesamt in Neuwied. Offenbar nutzten einige Betroffene aber eine uneindeutige Formulierung, um ihr Geschlecht ändern zu lassen. In dem neu gefassten Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes ist von «Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung» die Rede, für die die neue Regelung gilt. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, darüber gingen die Fachmeinungen auseinander, sagt Lau. Sind damit nun nur Intersexuelle gemeint oder doch auch Transsexuelle?

Etwa 250 Menschen haben in Deutschland (Niedersachsen und Schleswig-Holstein ausgenommen) zwischen Ende Dezember und Ende März auf Grundlage des neuen Gesetzes ihr Geschlecht gewechselt. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf den Grünen-Bundestagsabgeordneten Sven Lehmann hervor.

Lau kritisierte, das neue Gesetz gehe davon aus, dass sich Geschlechter grundsätzlich in Kategorien zusammenfassen ließen. Dabei gebe es bei Menschen, die sich als nicht-binär-bezeichneten, eher eine Bandbreite an Geschlechtsausprägungen als ein eindeutiges Geschlecht. «Menschen, die nicht eindeutig als Mann oder Frau gelten, werden nun willkürlich in die Kategorie drittes Geschlecht eingeordnet.» Lau wies zudem darauf hin, dass es sich beim Thema Transsexualität um eine Frage der Geschlechtszugehörigkeit und nicht der Sexualität handele, weswegen viele Betroffene eher Begriffe wie «Trans*» oder «Transidentität» bevorzugten.

Vorheriger ArtikelVandalismus in Pfalzel – Mehrere Fahrzeuge zerkratzt
Nächster ArtikelKampf gegen Missbrauch: Katholische Kirche gründet Institut

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.