HESSHEIM/FRANKENTHAL. Das Deponie-Unglück mit zwei Toten im August 2018 in Hessheim (Rhein-Pfalz-Kreis) geht der Justiz zufolge auch auf eine falsche Beschriftung des Containers zurück.
Den Ermittlungen zufolge sei es beim Umfüllen zu einer chemischen Reaktion gekommen – dabei sei hochgiftiger Schwefelwasserstoff freigesetzt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Mittwoch mit.
Das Einatmen führe schon in sehr kleiner Konzentration zum «inneren Ersticken». Der Inhalt war demnach fälschlich als Säure gekennzeichnet. Die Untersuchungen nehmen der Justiz zufolge aber noch einige Zeit in Anspruch. Sie ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.