TRIER. Das Landgericht Trier hat einen 55-jährigen Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 09.09.2018 in Trier unter Vorhalt eines Einhandmessers die Geschädigte W. dazu gebracht zu haben, mit ihm sexuelle Handlungen zu vollziehen.
Dabei war für den Angeklagten erkennbar, dass die Geschädigte den Sexualakt nur unter dem Eindruck des Messers unfreiwillig über sich ergehen ließ.
Der 55-jährige Angeklagte war bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 15.09.2018 in Untersuchungshaft.